Überschuldung des Erzbistums Hamburg weiter gestiegen
Die Haushaltslage des seit Jahren finanziell angeschlagenen Erzbistums Hamburg hat sich weiter verschlechtert. Die Überschuldung der Diözese stieg auf 104,9 Millionen Euro, wie aus ihrem am Dienstag veröffentlichten Finanzbericht für das Jahr 2020 hervorgeht. Damit erhöhte sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte, langfristige Fehlbetrag des Nordbistums mit seinen rund 386.000 Katholiken um 10,9 Millionen Euro im Vergleich zu 2019.
Für die bilanzielle Überschuldung seien im Wesentlichen langfristige Pensions- und Beihilfeverpflichtungen verantwortlich, erklärt Verwaltungsdirektor Alexander Becker im Vorwort des Berichts. Kurzfristig sei die Zahlungsfähigkeit des Erzbistums jedoch gesichert. Die eingeleiteten Sparmaßnahmen müssten mit Nachdruck weiterverfolgt werden. "Fest steht, dass wir uns im Erzbistum Hamburg von vielen Immobilien werden trennen müssen, um unsere Zukunftsfähigkeit zu sichern", so Becker.
Corona verstärkt Probleme
Die Corona-Pandemie hat dem Verwaltungsdirektor zufolge die wirtschaftlichen Probleme verstärkt. So seien die Kirchensteuereinnahmen 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 7,8 Prozent zurückgegangen. Dies habe das Erzbistum durch kurzfristige Einsparungen auffangen müssen.
Der Haushalt des Erzbistums umfasste 2020 laut dem Bericht insgesamt 107,9 Millionen Euro. Das sind 8,6 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Von dem Betrag erhielten die Kirchengemeinden mit 33,6 Millionen Euro und die Schulen mit 22,6 Millionen Euro die größten Anteile. 7,8 Millionen Euro gingen an die karitativen Dienste und weitere 2,1 Millionen Euro wurden für die katholischen Kindertagesstätten verwendet. Das Geschäftsjahr wurde mit einem Fehlbetrag von 10,9 Millionen Euro abgeschlossen. Im Vorjahr hatte diese Summe bei 14,8 Millionen Euro gelegen.
Das Erzbistum befindet sich noch bis 2030 in einem zehnjährigen "Erneuerungsprozess", zu dem auch eine Vermögens- und Immobilienreform gehört. Bis Ende 2022 soll dabei geprüft werden, welche der rund 800 Immobilien der Pfarreien und des Erzbistums aufgegeben werden können. (KNA)