Matthias Daufratshofer über das pästliche Lehramt im 20. Jahrhundert

Kirchenhistoriker: Kirche befindet sich bei Sexualmoral in Sackgasse

Veröffentlicht am 08.04.2022 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Bonn/Münster ‐ Der Kirchenhistoriker Matthias Daufratshofer beschäftigt sich intensiv mit dem päpstlichen Lehramt im 20. Jahrhundert. Für ihn steht fest: Gerade in Sachen kirchlicher Sexualmoral hat es sich in eine unheilvolle Sackgasse manövriert. Im katholisch.de-Interview erklärt er, wie es dazu kam.

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Der Kirchenhistoriker Matthias Daufratshofer, der an der Universität Münster arbeitet, wirft einen kirchenhistorischen Blick auf die Entwicklung päpstlicher Lehraussagen zur kirchlichen Sexualmoral. Er spricht von einer "Urkatastrophe" des pästlichen Lehramts bei diesem Thema – und skizziert, wie ein Ausweg aus der von ihm diagnostizierten Sackgasse aussehen könnte.

Frage: Herr Daufratshofer, wenn man wie Sie aus kirchenhistorischer Perspektive auf die kirchliche Lehre zur Sexualmoral blickt: Zu welcher Erkenntnis kommt man dabei?

Daufratshofer: Ein Blick in die Entstehungsgeschichte der lehramtlichen Dokumente zeigt: Sie treten mit dem Anspruch auf, dass sie Gottes Willen verkünden. Dabei sind sie eher Menschenwerk. Das heißt, wenn wir in die Schreibwerkstatt dieser Dokumente schauen, dann sehen wir, dass es da allzu menschlich zugeht, dass um Argumente und Formulierungen gerungen wird, und dass weniger der Heilige Geist die Feder führt, sondern Theologen am Schreibtisch. Sie sind die Strippenzieher im Hintergrund, die Entwürfe für lehramtliche Dokumente verfassen und schließlich auch deren Rezeption steuern. Also "Ghostwriter" sind die entscheidenden Akteure einer lehramtlichen Zementierung der rigiden Sexualmoral, nicht die Päpste selbst. Gleichzeitig kommt es aber zu einer schleichenden, fast epidemischen Infallibilisierung päpstlicher Aussagen.

Frage: Wie genau kam es zu dieser Infallibilisierung?

Daufratshofer: Diese geht letztlich auf die neuscholastischen Theologen um Papst Pius IX. (1846-1878) zurück. Diese haben massiv versucht, die Deutungshoheit über die Lehre der Kirche an sich zu ziehen und eine theologische Partei zur Kirche selbst zu machen. Sie ließen das Erste Vatikanische Konzil (1869-1870) einberufen, auf dem Pius IX. den päpstlichen Jurisdiktionsprimat und die päpstliche Unfehlbarkeit in Fragen von Glauben und Sitte definieren ließ. Gleichzeitig sind diese Theologen die "Erfinder" des ordentlichen Lehramts: Alles, was der Papst und seine Kongregationen verkünden, etwa Enzykliken, ist seither für die Gläubigen verbindlich und nicht mehr nur ausdrückliche Dogmen. Dieser Verbindlichkeitsanspruch wurde bis hinein ins Pontifikat Pius' XII. (1939-1958) in schwindelerregende Höhen hochgeschraubt. Das ordentliche Lehramt rückte immer näher an die Unfehlbarkeit heran.

Frage: Wie hat sich das konkret auf die kirchliche Sexuallehre ausgewirkt?

Daufratshofer: Das Lehramt hat sich in Sachen Sexualmoral in eine immer enger werdende Sackgasse manövriert. Das Ganze fing mit der Eheenzyklika "Casti connubii" an, die Papst Pius XI. (1922-1939) im Jahr 1930 veröffentlichte. Meines Erachtens die lehramtliche Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts, die Magna Charta der rigiden Sexuallehre der Kirche. Mit ihr wurde erstmals umfassend die Ehe- und Sexuallehre in einem Dokument des ordentlichen Lehramts festgezurrt: einerseits die Lehre von den klassischen Ehezwecken, also Zeugung und Erziehung von Nachkommen, und andererseits die Verdammung von allen möglichen angeblichen "Zeitirrtümern" in Ehefragen. Man könnte die Forderungen so auf den Punkt bringen: besser keusch leben als verdammt sein. Das Problem ist, dass diese Enzyklika bis heute eine nicht zu unterschätzende unheilvolle Wirkungsgeschichte hat.

Matthias Daufratshofer
Bild: ©privat

Matthias Daufratshofer arbeitet am Seminar für Mittlere und Neue Kirchengeschichte der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster. Seine Forschungsschwerpunkte sind unter anderem die Theologie- und Papstgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts sowie das päpstliche Lehramt.

Frage: Inwiefern ist "Casti connubii" eine lehramtliche "Urkatastrophe"?

Daufratshofer: Erstens geht es darum, wie gelehrt wurde. Der Papst veröffentlicht zwar "nur" eine Enzyklika, aber nimmt feierlich die Assistenz des Heiligen Geistes in Anspruch. Dieser Anspruch lässt sich prägnant in einem Satz zusammenfassen: "Der Heilige Geist und wir haben beschlossen…". Das ist zu einem geflügelten Wort geworden. Zweitens stellt sich die Frage nach dem Inhalt. Das ist schlicht und ergreifend die augustinische Leibfeindlichkeit, die hier massiv zur Kirchenlehre erhoben wird. Andere Konzeptionen werden verworfen. Sie geht schon 1930 an der Lebensrealität vieler Katholikinnen und Katholiken vorbei. Da wird der außereheliche Geschlechtsverkehr verdammt, die künstliche Empfängnisverhütung verboten und sogar die Emanzipation der Frau als Teufelswerk abgelehnt. Und drittens geht es darum, wie die Lehre den Gläubigen eingeschärft wurde. Das ist ganz massiv in den Beichtstühlen geschehen. Schließlich war jegliche Abweichung von dieser Lehre eine Todsünde. Die Kirche drang also brutal in die Schlafzimmer der Gläubigen ein. Heute würde man das geistlichen Missbrauch nennen.

Frage: Wieso kam es damals überhaupt zu dieser Einschärfung in Sachen Sexualmoral?

Daufratshofer: Ich sehe da zwei ganz entscheidende Punkte: Erstens glaubte sich die Kirche von der in ihren Augen schlechten, modernen Welt massiv abgrenzen zu müssen. Man muss nur an die 1920er-Jahre denken mit ihrer sexuellen Freizügigkeit in den damaligen Metropolen. Für die Kirche war das ein moralischer Dammbruch. Darauf galt es, zu reagieren. Zweitens brauchte die katholische Kirche einen neuen Identitätsmarker als Bewahrerin ewiger Wahrheiten. Mit dem Verbot der Empfängnisverhütung grenzte sie sich klar von den Protestanten ab, die man dadurch noch leichter als Häretiker darstellen konnte. Denn die Anglikaner hatten Verhütung kurz zuvor ihren Mitgliedern erlaubt.

Frage: Sie sagen, durch "Casti connubii" sei vor allem die augustinische Lehre zementiert worden. Hätte man sich eventuell auch an anderen Traditionssträngen orientieren können?

Daufratshofer: Ja natürlich. Man hätte damals schon die personale Liebe zwischen den Eheleuten als entscheidend betonen können statt nur die Ehezwecklehre anzuführen. Dazu gab es Ansätze in der Tradition und der zeitgenössischen Theologie, wie etwa in der Tübinger Schule oder auch ganz prominent beim Moraltheologen Herbert Doms (1890-1977). Pius XI. wollte interessanterweise diese Lehre sogar implementieren, konnte sich aber gegen seinen "Ghostwriter" – Franz Hürth, einen deutschen Jesuiten – nicht durchsetzen. Das war sicher ein neuralgischer Punkt in der weiteren Entwicklung.

„Die Kirche drang also brutal in die Schlafzimmer der Gläubigen ein. Heute würde man das geistlichen Missbrauch nennen.“

—  Zitat: Matthias Daufratshofer über die Einschärfung von "Casti connubii".

Frage: Die klassische Ehezwecklehre wurde eigentlich auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) revidiert beziehungsweise weiterentwickelt. In der Pastoralkonstitution “Gaudium et spes” wird die Ehe als Bund gesehen, auch das Gattenwohl steht nun im Vordergrund betont. Warum scheint die Ehezwecklehre in vielen Fällen immer noch die entscheidende Rolle zu spielen?

Daufratshofer: Die Revision der Ehezwecklehre ist eigentlich ein schönes Beispiel dafür, wie sich Lehre ändern kann. Aber die alte Lehre ist immer noch tief in den Köpfen verankert. Verklausuliert steckt sie sogar in "Gaudium et spes" drin, noch stärker im Kirchlichen Gesetzbuch von 1983. Sie bestimmt auch die Haltung der Kirche in der heutigen Debattenlage – bei aller mehr oder weniger wohlwollenden Rhetorik. Ein Beispiel dafür ist die Haltung der Kirche zur Homosexualität. Das sehen wir besonders im Responsum der Glaubenskongregation zur Frage und letztlich dem Verbot der Segnung homosexueller Paare aus dem vergangenen Jahr. Offenbar werden in der Kirche nur die Beziehungen gutgeheißen, in denen es letztlich um die Zeugung von Nachkommenschaft geht. "Casti connubii" lässt grüßen.

Frage: Besonders einschneidend in der ganzen Debatte um die kirchliche Sexualmoral ist die Enzyklika "Humanae vitae" aus dem Jahr 1968 von Papst Paul VI. (1963-1978), mit der erneut die künstliche Empfängnisverhütung abgelehnt wurde. War dieses Dokument in seiner Form und in seinem Inhalt konsequent?

Daufratshofer: Die Enzyklika hätte zu einem Wendepunkt werden können, wurde aber leider zum "Point of no return". Eigentlich standen die Zeichen auf Revision der Lehre: Die Mehrheit der von Paul VI. selbst eingesetzten Kommission war dafür, Verhütungsmittel zuzulassen. Doch die Minderheit um den Krakauer Erzbischof Karol Wojtyla, später Papst Johannes Paul II. (1978-2005), machte ein formales, kein inhaltliches Argument stark: Die Kontinuität der Lehre musste, koste was es wolle, bewahrt werden. Es durfte keine Brüche geben. Das würde nämlich bedeuten, dass sich der Heilige Geist in "Casti connubii" geirrt hätte. Somit wären wir wieder beim Thema hochgeschraubter Verbindlichkeitsanspruch des Lehramts. Paul VI. hat sich dann wieder nahezu unfehlbar gegen die künstliche Empfängnisverhütung ausgesprochen. Erneut wurde also die Lehre in Stahlbeton gegossen.

Frage: Aus dem Ganzen, was Sie gerade ausgeführt haben: Kann die Kirche aus ihrer Logik heraus nun überhaupt noch die Lehre in Sachen Sexualmoral ändern?

Daufratshofer: Im 20. Jahrhundert wurde die Verbindlichkeit in Sachen Sexualmoral derart hochgeschraubt, dass es sehr schwer ist, hier ohne Gesichtsverlust wieder einige Gänge runter zu schalten. Pius XII. hat es sinngemäß so formuliert: päpstliches Lehramt gestern, morgen und in Ewigkeit. Eine Revision "ewiger Wahrheiten" in Glaubens- und Sittenfragen kann es daher eigentlich nicht geben. Aber als Kirchenhistoriker kann ich natürlich sagen, dass die Kirche immer wieder – wenn auch begleitet von Verschleierungsversuchen – eine Änderung der Lehre vorgenommen hat. In der Praxis haben wir daher weniger Kontinuität, sondern vielmehr eine Kontinuitätsfiktion, die man aufrechterhalten will. Dafür gibt es etliche Beispiele, etwa die massive Veränderung der Lehre zur Todesstrafe oder zur Religionsfreiheit.

Linktipp: Kirchenhistoriker: Pius XII. ist Kronzeuge für Änderung der Lehre

Welchen Einfluss haben die Berater eines Papstes auf das Kirchenoberhaupt? Im katholisch.de-Interview erklärt der Kirchenhistoriker Matthias Daufratshofer, wie ein Jesuit als "Ghostwriter" für zwei Päpste wirkte – und warum Pius XII. eine bedeutende Rolle im kirchlichen Reformprozess spielen könnte.

Frage: Gibt es also einen Weg heraus aus der von Ihnen skizzierten "Sackgasse" in Sachen kirchlicher Sexualmoral?

Daufratshofer: Meines Erachtens gibt es den, und zwar mit kirchenhistorischem Wendemanöver. Man müsste einen Weg finden, wie die Enzyklika "Humanae vitae" trotz der lehramtlichen Aufrüstung wieder revidiert werden kann. Es ist vielleicht ein Treppenwitz der Kirchengeschichte, dass ausgerechnet Pius XII. und sein Ghostwriter Hürth der Kirche folgenden Satz 1947 in einer Apostolischen Konstitution hinterlassen haben: "Es wissen alle, dass die Kirche Bestimmungen, die sie getroffen hat, auch abändern oder aufheben kann." Das hat im Blick auf die Lehrentwicklung eine immense Sprengkraft. Inhaltlich ging es in dem Dokument von damals um Materie und Form der Weihen. Das Konzil von Florenz hatte im 15. Jahrhundert festgelegt, dass die Priesterweihe durch die Übergabe der Hostienschale und des Kelchs zustande kommt. Genau das hat Pius XII. geändert: Seither ist das äußere Zeichen der Weihe die Handauflegung durch den Bischof. Es geht hier um die Gültigkeit eines Sakraments – das ist ja wahrlich keine Lappalie. Pius XII. änderte kurzerhand eine 500 Jahre alte Lehre. Da ist ganz offenkundig ein Bruch. Da stellt sich schon die Frage, warum das, was bei der Änderung eines Sakraments im Feld der Dogmatik, nicht auch in der Morallehre möglich sein sollte. Und immerhin ist "Casti connubii" noch nicht einmal 100 Jahre alt. Meine Hypothese lautet: Nach dem gerade angeführten Beispiel Piusʼ XII. können zumindest Äußerungen des ordentlichen Lehramts jederzeit grundsätzlich geändert werden. Manche sagen sogar, Pius XII. habe 1947 ein Dogma geändert. Somit wäre die Kontinuitätskeule, die immer wieder hervorgeholt wird, endgültig zerbrochen. "Casti connubii" oder "Humanae vitae" zumindest könnte man jederzeit revidieren.

Frage: Sie argumentieren natürlich historisch, aber gibt es auch ihrer Sicht auch rein theologisch-systematische Gründe für Änderungen bei der Sexualmoral?

Daufratshofer: Zunächst einmal gewinnen Kirchenhistoriker ihre Argumente natürlich mit historischen Methoden. Aber die historische Analyse erbrachte gerade in unserer Frage systematisch-theologische Argumente. Diese Ergebnisse müssen in eine innertheologische und innerkirchliche Debatte eingebracht werden. Andere theologische Fächer können mit ihren Methoden andere Einsichten beitragen, etwa aus der Rezeption sozialwissenschaftlicher oder medizinischer Ergebnisse, die unsere Möglichkeiten als Historiker übersteigen. Es wäre eine Selbstüberschätzung unseres Faches, wenn wir uns hier Kompetenzen anmaßen würden, die wir nicht haben. Also: Schuster bleib bei deinen Leisten.

Von Matthias Altmann

Hinweis zur Tagung "Körper, Eros, Identität"

Matthias Daufratshofer hält am heutigen Freitag einen Vortag unter dem Titel "Besser keusch als verdammt? – Das päpstliche Lehramt im 20. Jahrhundert und sein Weg in die Sackgasse" im Rahmen der Tagung "Körper, Eros, Identität" im Haus am Dom in Frankfurt. Diese blickt historisch-kritisch auf den Umgang der Kirche mit dem Themenbereich Sexualität und ist der abschließende Teil einer Tagungsreihe, die die Diskussionen des Synodalen Wegs wissenschaftlich und diskursiv begleiten will. Veranstalter der Tagung sind neben dem Haus am Dom Frankfurt die Katholische Akademie in Bayern und die Katholische Akademie des Bistums Hildesheim.

Weitere Informationen zur Tagung sowie die Video-Links zur Tagung gibt es auf der Website des Hauses am Dom Frankfurt.