Sonderrechte von Kirchen sollen abgebaut werden

DGB fordert Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts

Veröffentlicht am 12.05.2022 um 09:30 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Die Gewerkschaften halten weiterhin nichts vom kirchlichen Arbeitsrecht. In einem Beschluss fordern sie nun noch mehr – damit sich der Ärger um den an der Caritas gescheiterten Pflegetarifvertrag aus dem vergangenen Jahr nicht wiederholen kann.

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert eine Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts und einen Abbau der Beteiligungsrechte der Kirchen bei der Festsetzung allgemeinverbindlicher Tarifverträge. Auf seinem Bundeskongress bestätigte der Dachverband der Gewerkschaften am Mittwoch mit einem Beschluss zur Stärkung von Tarifbindung und Mitbestimmung seine Position, dass das kirchliche Arbeitsrecht "mit seinen Beschränkungen der Tarifautonomie und Mitbestimmung nicht zeitgemäß ist und abgeschafft gehört".

Die Regeln für Mitbestimmungsgesetze müssen laut DGB auch für Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft gelten. "Sonderregelungen für Tendenzunternehmen" lehnten die Gewerkschaften entschieden ab. Auf Zustimmung stoßen dagegen die Pläne der Ampel-Koalition, das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen anzugleichen. "Das ist ein begrüßenswerter erster Schritt in Richtung betrieblicher Demokratie in diesem Sektor", so der Beschluss. Bislang ist noch nicht bekannt, wann und wie die Bundesregierung diese Pläne angehen will.

Beteiligung der Kirchen an allgemeinverbindlichen Tarifverträgen abschaffen

Ausführlich äußert sich der DGB zu einer Reform des Arbeitnehmerentsenderechts. Bislang ist im Arbeitnehmerentsendegesetz festgelegt, dass Tarifverträge in der Pflegebranche nur dann für allgemeinverbindlich erklärt werden können, wenn die zuständigen kirchlichen arbeitsrechtlichen Kommissionen zustimmen. An der fehlenden Zustimmung der arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas scheiterte im vergangenen Jahr die Einführung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags in der Altenpflege. Der DGB fordert nun, das Zustimmungsverweigerungsrecht der Kirchen zu einem bloßen besonderen Anhörungsrecht abzuändern. "So kann bei der Erweiterung der Anwendbarkeit von Tarifverträgen einer Blockade auf Seiten der kirchlichen Arbeitgeber*innen entgegengewirkt werden", betonten die Gewerkschaften.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist die größte gewerkschaftliche Dachorganisation in Deutschland. In seinen acht Mitgliedsgewerkschaften sind nach eigenen Angaben gut 5,7 Millionen Menschen organisiert. Die Gewerkschaften stehen dem kirchlichen Selbstverwaltungsrecht im Bereich des Arbeitsrechts traditionell kritisch gegenüber. Bereits 2018 hatte der DGB-Bundeskongress gefordert, dass es im Beschäftigtendatenschutz keine Ausnahme für Kirchen geben dürfe.

Die Kirchen wenden mit dem sogenannten "Dritten Weg" ein eigenes System des Arbeits- und Tarifrechts an. Werkzeuge des Arbeitskampfs, also Streik und Aussperrung, sind dabei ausgeschlossen, das Betriebsverfassungsgesetz gilt nicht. Stattdessen soll der Interessenausgleich im Arbeitsvertragsrecht konsensorientiert zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern herbeigeführt werden. Alle Fragen des Arbeits- und Tarifrechts werden daher durch paritätisch besetzte Kommissionen geregelt. Zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelte Tarifverträge gelten im "Dritten Weg" nicht unmittelbar. (fxn)