"Fokussierung auf private Lebensführung nicht mehr zeitgemäß"

Caritas-Chefin fordert Umdenken bei kirchlichem Arbeitsrecht

Veröffentlicht am 13.05.2022 um 14:45 Uhr – Lesedauer: 

Leipzig ‐ "Was in keinem Fall mehr zeitgemäß ist, ist diese Fokussierung auf die private Lebensführung": Caritas-Präsidentin Eva-Maria Welskop-Deffaa hat für ein Umdenken beim kirchlichen Arbeitsrecht plädiert.

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Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva-Maria Welskop-Deffaa, hat für ein Umdenken beim kirchlichen Arbeitsrechts plädiert. "Was in keinem Fall mehr zeitgemäß ist, ist diese Fokussierung auf die private Lebensführung, dass man sich in erster Linie dafür interessiert, was die Menschen in ihrem Sexualleben so treiben", sagte sie der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag in Leipzig.

"Die Zeit, in der eine Grundordnung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verbote auferlegt und Loyalitätsobliegenheiten einfordert, ist eigentlich vorbei. Wenn wir Dienstgemeinschaft leben wollen, müssen wir gemeinsam an einem Leitbild arbeiten und uns auf gemeinsame Werte verständigen", so die Caritas-Chefin. "Und dann sind wir als Dienstgeber in besonderer Weise in der Pflicht, Dienstgemeinschaft überhaupt möglich zu machen." Die Caritas ist mit rund 690.000 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der größte private Arbeitgeber in der Bundesrepublik.

"Wichtig ist, dass wir gemeinsam glaubwürdig sind"

"Wichtig ist, dass wir gemeinsam glaubwürdig sind und jeder und jede sich in seinem, in ihrem Dienst glaubwürdig hinter den Grundgedanken stellt", betonte Welskop-Deffaa. Man müsse weg von Verboten, hin zu einer Kultur des Miteinanders. "Diesen Paradigmenwechsel erwarten wir auch von den Reformbewegungen, die von der Bischofskonferenz angekündigt sind."

Das kirchliche Arbeitsrecht war Anfang März auch Thema bei der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz. Deren Vorsitzender, Bischof Georg Bätzing, erklärte, im Grundsatz gehe es darum, den Menschen im kirchlichen Dienst nicht mehr Vorschriften für die persönliche Lebensführung zu machen, sondern gemeinsame Werte und Ziele zu definieren. Erste konkrete Beschlussvorlagen erwarte er vom Ständigen Rat der Bischöfe im Juni.

Gewerkschaftsbund für Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts

Der Dritte Weg bezeichnet das durch den Staat den Kirchen in Deutschland eingeräumte Recht, ein eigenes System des Arbeits- und Tarifrechts zu schaffen. Hintergrund ist die Auffassung, dass Arbeit im kirchlichen und karitativen Dienst eine religiöse Dimension hat. Wesentliche Prinzipien des Dienst- und Arbeitsrechts in der katholischen Kirche sind in der von der katholischen Bischofskonferenz erlassenen Grundordnung des kirchlichen Dienstes geregelt.

Zuletzt hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund am Mittwoch eine Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts und einen Abbau der Beteiligungsrechte der Kirchen bei der Festsetzung allgemeinverbindlicher Tarifverträge gefordert. Auf seinem Bundeskongress bestätigte der Dachverband der Gewerkschaften mit einem Beschluss zur Stärkung von Tarifbindung und Mitbestimmung seine Position, dass das kirchliche Arbeitsrecht "mit seinen Beschränkungen der Tarifautonomie und Mitbestimmung nicht zeitgemäß ist und abgeschafft gehört". (stz/KNA)