Katholische Publizisten fordern transparente Rechtsprechung in Kirche
Nach der Veröffentlichung einer Missbrauchsstudie für das Bistum Münster fordern katholische Journalisten mehr Transparenz in der kirchlichen Rechtsprechung. Die kirchliche Gerichtsbarkeit dürfe keine "Geheimjustiz" sein, erklärte der Vorsitzende der Gesellschaft Katholischer Publizisten (GKP), Joachim Frank, am Montag in Kürten. Es brauche öffentliche mündliche Verhandlungen und Urteilsverkündungen, die Veröffentlichung von Urteilen sowie Informations- und Auskunftsrechte für die Medien.
Nach der Vorstellung einer Aufarbeitungsstudie hatte der Münsteraner Bischof Felix Genn ein breites Maßnahmenpaket zur Verhinderung von Missbrauch und gegen Machtmissbrauch angekündigt. Unter anderem lässt er prüfen, ob sein Bistum vorübergehend ein kirchliches Verwaltungsgericht einführt, bis es hierzu Festlegungen aus Rom und auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz gibt. Solche Gerichte könnten gerade bei Missbrauchsfällen kirchliche Verwaltungsakte durchschaubarer, transparenter und rechtlich überprüfbar machen, sagte der Bischof.
Allgemeines Öffentlichkeitsprinzip
Die GKP begrüßte diese Ankündigung. Seit Jahren liege eine von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossene Gerichtsordnung im Vatikan zur Prüfung, ohne dass Reaktionen aus Rom bekannt seien. Während die Bischofskonferenz Gerichte nur mit Genehmigung des Vatikan einrichten dürfe, könne jeder Diözesanbischof für sein Bistum selbst tätig werden – nicht nur Bischof Genn, so der Journalistenverband.
Die GKP forderte zudem ein allgemeines Öffentlichkeitsprinzip in allen kirchlichen Verfahren. Bislang sei Berichterstattung über kirchliche Prozesse bis auf wenige Ausnahmen kaum möglich. Frank erklärte: "Die Kirche darf in ihrem eigenen Rechtssystem nicht hinter Selbstverständlichkeiten des Rechtsstaats zurückbleiben, wenn sie Vertrauen zurückgewinnen will."
Forschende der Universität Münster hatten vergangene Woche eine Aufarbeitungsstudie zu sexuellem Missbrauch durch Geistliche im Bistum Münster vorgelegt. Die Untersuchung zählt 196 Beschuldigte zwischen 1945 und 2020 sowie 610 Betroffene. (KNA)