Möglichkeit zu Einsicht in Personalakten bei Missbrauch müsse verbessert werden

"Brüder im Nebel": Experten diskutieren über Akten bei Aufarbeitung

Veröffentlicht am 30.06.2022 um 18:16 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Welche Rolle spielen Akten bei der Aufarbeitung? Sollten Missbrauchs-Betroffene ein Recht auf Akteneinsicht haben? Sollte der Staat dieses Recht gesetzlich regeln? Diese Fragen behandelte eine Tagung zur unabhängigen Aufarbeitung.

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Gleich zu Beginn der Veranstaltung startete der religionspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Castellucci, mit einem Paukenschlag: Er forderte einen Neustart bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen. Sie müsse verbindlicher und zügiger erfolgen, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag in Berlin. Dabei sei auch die Politik gefragt.

Die Möglichkeit der Akteneinsicht müsse verbessert werden, es dürfe keine weiteren Akten der "Brüder im Nebel" geben, so Castellucci unter Bezugnahme auf den Titel eines persönlich geführten Ordners des früheren und inzwischen verstorbenen Kölner Kardinals Joachim Meisner, den die Verantwortlichen seinerzeit bei den Untersuchungen für ein Gutachten im Auftrag des Erzbistums fanden. Darin waren Geistliche aufgeführt, die Missbrauch begangen haben.

Bisherige Konstruktion sei "zu schwach"

Der SPD-Abgeordnete warb zudem erneut dafür, das Amt des Missbrauchsbeauftragten sowie der unabhängigen Aufarbeitungskommission gesetzlich zu verankern. Die bisherige Konstruktion sei "zu schwach", das Amt und die Kommission verfügten über zu wenige Rechte.

Castellucci war einer der Vertreter aus der Politik, die am Donnerstag zur Tagung mit dem Titel "Aufarbeitung, Akten, Archive - Zum Umgang mit sensiblen Dokumenten" eingeladen waren. Als Veranstalter hatte die 2016 eingesetzte unabhängige Aufarbeitungskommission gegen sexuellen Missbrauch auch Experten aus Wissenschaft sowie Betroffene eingeladen.

Bild: ©lars-castellucci.de

Lars Castellucci ist seit April 2018 religionspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

Fast einvernehmlich sprachen sie diese für einen besseren Zugang zu Archiven aus. Ein Einblick werde mit juristischen Begründungen verwehrt, deren Berechtigung oft nicht nachvollziehbar sei, sagte etwa der Münchner Sozialpsychologe Heiner Keupp, der auch in der Aufarbeitungskommission sitzt. Hier sei ein Paradigmenwechsel nötig. Der Sprecher des Eckigen Tisches, Matthias Katsch - ebenfalls Mitglied der Aufarbeitungskommission -, betonte, es dürfe nicht sein, dass Akten nicht systematisch aufbewahrt würden. Es müsse "gesicherte Rechte für Betroffene geben, dass Akten so lange erhalten bleiben, wie sie notwendig sind".

Vertreter aus der Schweiz wie die Archivarin Barbara Studer Immenhauser vom Staatsarchiv Kanton Bern führten aus, dass dort in einem längeren Prozess und unter Beteiligung der Bevölkerung eine leichtere Einsicht in Akten erreicht wurde. Der Philologe Terence McKierman erläuterte, wie es zur Gründung der Plattform BishopAccountability.org kam. Auf der US-amerikanischen Website sind vor allem kircheninterne Akten- und Datenmaterialien zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche publiziert.

Überlegungen zu grundsätzlichem Recht auf Aufarbeitung

Der Rechtswissenschaftler Stephan Rixen plädierte für Überlegungen nach einem grundsätzlichen Recht auf Aufarbeitung, bei der Akteneinsicht ein wichtiger Schritt sei. Die gesellschaftliche Selbstregulierung sei der falsche Weg, meinte Rixen. Gefordert sei staatliches Handeln. Es gehe darum, individuelle und institutionelle Verantwortung zu benennen und um die Schutzfunktion des Staates. Dafür gebe es Anknüpfungspunkte im Grundgesetz sowie ein völkerrechtliches Fundament.

Er sprach sich auch dafür aus, dass der Gesetzgeber ein solches Grundrecht auf Aufarbeitung dann effektiv ausgestalten müsse. Dabei müsse es möglicherweise auch eine Neugewichtung der Interessen von Opfern und Tätern geben. Derzeit sei juristisch etwa die Unschuldsvermutung sehr stark gewichtet. Rixen forderte auch eine Neujustierung von Anerkennungszahlungen an Betroffene.

Konkreter wurde Castellucci: Die eingerichtete Aufarbeitungskommission, die Ausmaß und Folgen von Kindesmissbrauch in Deutschland untersucht und dazu Anhörungen durchgeführt, müsse aufgewertet werden. Er plädierte für eine Berichtspflicht des Gremiums. Über die Berichte solle dann der Bundestag regelmäßig debattieren, im Anschluss sollten sich die entsprechenden Ausschüsse damit befassen. "Was bisher geschehen ist, reicht nicht", so Castellucci. Er verwies auf den Koalitionsvertrag. Dieser biete eine gute Grundlage für derartige Reformen, da der Kinderschutz dort einen großen Stellenwert habe.

Von Birgit Wilke (KNA)