"Grundrecht auf Abtreibung": Katholische Kirche rügt EU-Parlament
Die katholische Kirche hat auf die Forderung des EU-Parlaments nach einem "Grundrecht auf Abtreibung" mit Kritik reagiert. Damit begebe sich das Parlament auf ein Gebiet außerhalb seiner Kompetenz und mische sich in innere Angelegenheiten demokratischer EU- und Nicht-EU-Staaten ein, erklärte der Generalsekretär der Bischofskommission COMECE, Manuel Barrios, am Donnerstagabend in Brüssel.
Die Interessenvertretung der katholischen Bischofskonferenzen bei den EU-Institutionen warnte vor einer Förderung "radikaler politischer Agenden". Diese gefährdeten Grundrechte wie die Meinungs- und Religionsfreiheit und beschädigten den Zusammenhalt der Gesellschaft. Man dürfe nicht "höhere ideologische Barrieren und Polarisierung schaffen".
Dass das Europäische Parlament einen Einschluss der Abtreibung in die Grundrechte-Charta der Union so in den Vordergrund stelle, könne eine Reform der EU-Verträge ernsthaft gefährden und Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Mitgliedstaaten verstärken, sagte Barrios.
Kritik auch von deutschen Bischöfen
Als Reaktion auf die Aufhebung des fünf Jahrzehnte alten Grundsatzurteils zu Schwangerschaftsabbrüchen in den USA hatte das EU-Parlament am Donnerstag gefordert, ein Recht auf Abtreibung in die Grundrechte-Charta der EU einzufügen. Mit der gleichen Resolution appellierten die Abgeordneten an den US-Kongress, ein Gesetz zum Schutz von Abtreibungen auf Bundesebene zu verabschieden. Für die Entschließung stimmten auch zahlreiche Christdemokraten.
Dies sei "nicht die richtige Reaktion auf gegenwärtige Debatten in den USA und anderen Ländern", sagte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp, am Freitag in Bonn. Die Gesundheit und Rechte von Frauen zu schützen, sei "ohne Zweifel ein herausragendes Anliegen". Ein Recht auf Abtreibung lasse jedoch den Schutz des ungeborenen Lebens "völlig unberücksichtigt und wird der Komplexität der Situation in keiner Weise gerecht".
Kopp erklärte weiter, einem ungeborenen Kind kämen "von Anfang an Menschwürde, ein Recht auf Leben und ein eigenständiger Schutzanspruch zu". Auch sei eine Polarisierung der Debatte in Europa "unbedingt zu vermeiden. Wir sind daher als Gesellschaft und in der Politik aufgefordert, sehr sorgsam und verantwortungsvoll mit dem Thema umzugehen." In diesem Zusammenhang sei die Entschließung des Parlaments nicht hilfreich. (tmg/KNA)
8.7., 11:55 Uhr: Ergänzt um Kopp.