Brantl: Bei Gebot geht es um besondere Wertschätzung der ehelichen Beziehung

Moraltheologe Goertz: Sex außerhalb der Ehe nicht mehr verurteilen

Veröffentlicht am 13.07.2022 um 15:34 Uhr – Lesedauer: 

Osnabrück ‐ Sex außerhalb der Ehe von Mann und Frau ist laut katholischer Lehre verboten. Für der Mainzer Moraltheologen Stephan Goertz hat diese Gebot "aufgehört, sinnvoll zu sein". Sein Trierer Kollege Johannes Brantl sieht das anders.

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Die katholische Kirche sollte nach Ansicht des Mainzer Moraltheologen Stephan Goertz Sexualität außerhalb der Ehe von Mann und Frau nicht mehr verurteilen. Die überlieferte Begründung für dieses Gebot überzeuge nicht mehr, schreibt er in einem Gastbeitrag in den Zeitungen der Verlagsgruppe Bistumspresse (Sonntag) in Osnabrück. "Es hat aufgehört, sinnvoll zu sein."

Das Gebot stammt laut Goertz aus einer Zeit, in der Sexualität außerhalb der Ehe Risiken barg. Damals habe der erste Zweck der Sexualität darin bestanden, ein Kind zu zeugen. Frauen hätten stets mit einer Schwangerschaft rechnen müssen. Und eine Erziehung ohne Männer sei nicht vorstellbar gewesen.

Heute gebe es recht sichere Methoden der Empfängnisverhütung, und Sexualität sei mehr als die Bedingung für die Gründung einer Familie, argumentiert der Theologe. Damit verliere das alte Verbot sein Fundament und seine Gültigkeit.

Stephan Goertz im Porträt
Bild: ©Maja Goertz

Stephan Goertz ist Professor für Moraltheologie an der Universität Mainz.

Der Trierer Moraltheologe Johannes Brantl verteidigte dagegen die Regelung. "Es soll im Prinzip die besondere Intimität, die das sexuelle Zusammensein von zwei Personen ausmacht, geachtet und geschützt werden", erklärt er in einem weiteren Gastbeitrag. Gerade weil in der gegenwärtigen Gesellschaft die Ehe immer weniger zur Legitimierung sexueller Beziehungen benötigt werde, halte er es für wichtig, "dass die katholische Sexualmoral nach wie vor ihre besondere Wertschätzung der stabilen und exklusiven Beziehung zwischen Mann und Frau in Gestalt der sakramentalen Ehe unmissverständlich zum Ausdruck bringt".

Allerdings verbietet es sich laut Brantl, "hart und unbarmherzig" jene Menschen abzuqualifizieren, die der Norm nicht entsprechen. Als Beispiel nennt der Theologe Menschen in vor- und nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Homosexuelle und wiederverheiratete Geschiedene.

Katechismus: "Schwerer Verstoß gegen die Würde dieser Menschen"

Im Katechismus der katholischen Kirche heißt es: "Unzucht ist die körperliche Vereinigung zwischen einem Mann und einer Frau, die nicht miteinander verheiratet sind. Sie ist ein schwerer Verstoß gegen die Würde dieser Menschen und der menschlichen Geschlechtlichkeit selbst, die von Natur aus auf das Wohl der Ehegatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet ist."

Die katholische Kirche in Deutschland berät derzeit beim Synodalen Weg unter anderem über die Sexualmoral. Anlass für den Reformprozess ist eine jahrelange Kirchenkrise, die der Missbrauchsskandal verschärft hat. (KNA)