ZdK-Präsidentin habe wohl kaum für alle Katholiken gesprochen

Abtreibungsdebatte: Ipolt äußert Befremden über Stetter-Karps Aussagen

Veröffentlicht am 29.07.2022 um 09:59 Uhr – Lesedauer: 

Görlitz ‐ Neue bischöfliche Wortmeldung zur Debatte um den Abtreibungs-Gastbeitrag von Irme Stetter-Karp: Zwei Wochen nach dessen Veröffentlichung äußerte der Görlitzer Bischof Wolfgang Ipolt sein Befremden über die Aussagen der ZdK-Präsidentin.

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Der Görlitzer Bischof Wolfgang Ipolt hat sein Befremden über die jüngsten Aussagen der Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, zur flächendeckenden medizinischen Sicherstellung von Schwangerschaftsabbrüchen geäußert. In einer am Donnerstag auf der Internetseite seines Bistums veröffentlichten Stellungnahme betonte Ipolt, dass er Stetter-Karps Position, die diese vor zwei Wochen in einem Gastbeitrag für die "Zeit"-Beilage "Christ & Welt" dargelegt hatte, nicht teile. Stattdessen hob er hervor, dass es Christen darum gehen müsse, dass wir "Zeugen für den Schutz und die Würde des Lebens" werden.

Zudem wies der Bischof von Deutschlands kleinstem Bistum auf die "vielen katholischen Christinnen und Christen" hin, die sich hierzulande für die Hilfe von Frauen in Konfliktsituationen einsetzten. Die Aussagen der Präsidentin des Zentralkomitees, das sich als Interessenvertretung der katholischen Laien in Deutschland sehe, dürften "wohl kaum in deren Sinn gewesen sein", so Ipolt. Christen müssten "klar und unmissverständlich" für den Schutz und die Würde des Lebens einstehen.

Stetter-Karp-Beitrag löste kontroverse Debatte aus

Stetter-Karp hatte sich am 14. Juli in "Christ & Welt" einerseits entschieden gegen Forderungen aus der Politik nach einer weiteren Liberalisierung der Abtreibung in Deutschland gewandt: "Paragraf 218a darf unter keinen Umständen in seiner Substanz angetastet werden." Danach ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig; er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die Frau sich zuvor beraten lassen – mindestens drei Tage vor dem Abbruch.

Zugleich hatte die ZdK-Präsidentin jedoch erklärt, für eine freie und ergebnisoffene Entscheidung schwangerer Frauen sei "sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird". Insbesondere im ländlichen Raum sei das derzeit aber nicht der Fall. Außerdem hatte sie betont, dass ein Schwangerschaftsabbruch aus Sicht des ZdK nicht als reguläre medizinische Dienstleistung betrachtet werden dürfe. Der Beitrag von Stetter-Karp löste eine kontroverse Debatte aus. Für die deutschen Bischöfe widersprach unter anderem deren Pressesprecher den Aussagen der ZdK-Präsidentin. (stz)