Standpunkt

Gegen Doppelmoral im Arbeitsrecht – für Vertrauen in die Treue Gottes

Veröffentlicht am 03.08.2022 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Ob eine Einrichtung katholisch ist, hängt weniger vom Privatleben der Angestellten als vielmehr vom dort herrschenden Geist ab, schreibt Michael Böhnke. Ein Zwang zur Doppelmoral verbaue dem Geist Gottes den Weg.

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Für eine Einrichtung ist der Geist, der in ihr waltet, entscheidend. Wenn ich mich zur Behandlung in ein katholisches Krankenhaus begebe, spielt es für mich keine Rolle, ob der behandelnde Arzt, bzw. die behandelnde Ärztin, geschieden und wiederverheiratet, ob sie hetero- oder homosexuell ist. Das weiß ich als Patient nicht und will es auch gar nicht wissen. Entscheidend ist, in welchem Geist mir die Ärztin oder der Arzt begegnen, ob sie mich als Menschen wahr- und meine Sorgen und Ängste ernstnehmen und ob sie mich kompetent behandeln. Wenn ich meine Kinder auf eine katholische Schule gebe, spielt das Privatleben der Lehrerinnen und Lehrer für mich keine Rolle. Gefragt ist ihre Kompetenz, ihr Bildungsverständnis, ihr Engagement und ihre Kollegialität.

Für die Sakramentenspendung in der katholischen Kirche gilt mit guten Gründen das Prinzip "ex opere operato", das heißt, dass ein Sakrament gültig allein aufgrund der vollzogenen Handlung ist, auch wenn es von einem unwürdigen Priester gespendet wird. An diesem Grundsatz hängt die Glaubwürdigkeit der Sakramentalität.  Sollte er nicht für das kirchliche Handeln insgesamt gelten?

Die Kirchlichkeit arbeitsrechtlich an das Verhalten der kirchlichen Mitarbeiter*innen in ihrem Privatleben zu binden, wie es jüngst der Kirchenrechtler Markus Graulich gefordert hat, klingt demgegenüber pelagianisch. Etwas, das Papst Franziskus so gar nicht mag. Es ist kurzschlüssig und hat keine Zukunft. Man reduziert Kirchlichkeit auf Sexualmoral. Man schreibt ein untaugliches und seltsam anmutendes Verhältnis von Moral und Recht fort und verbaut durch den damit implizierten Zwang zur Doppelmoral dem Geist Gottes den Weg. Statt Vertrauen herrscht Angst. Statt Freimut, Repression. Statt Hoffnung und Lebensfreude, Resignation und Frust.

Kirchlichkeit kann nicht durch rechtsartigen Gehorsam der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erzeugt werden. Sie basiert auf dem Vertrauen in die unbedingte Treue Gottes. Kirchliche Gemeinschaft wahrt, wer das Vertrauen in die Treue Gottes zu den Menschen teilt, sei es auf sakramentale oder auch auf nicht sakramentale Weise.

Von Michael Böhnke

Der Autor

Michael Böhnke ist Professor für systematische Theologie an der Bergischen Universität Wuppertal. Außerdem ist er Ethik-Beauftragter des Deutschen Leichtathletikverbands.

Hinweis

Der Standpunkt spiegelt ausschließlich die Meinung der jeweiligen Autorin bzw. des Autors wider.