Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Münsteraner Offizial Schulte
Die Staatsanwaltschaft Münster leitet keine Ermittlungen gegen den Münsteraner Offizial und Dompropst Kurt Schulte ein. Wie das Bistum Münster am Donnerstag mitteilte, werde nun eine kirchenrechtliche Voruntersuchung durchgeführt.
Bischof Felix Genn hatte Schulte am 24. Juni von seinen Ämtern beurlaubt. Grund für die Beurlaubung war die Tatsache, dass gegen Schulte Vorwürfe von grenzüberschreitendem, unangemessenem Verhalten erhoben werden. Mit der Beurlaubung folgte Genn nach Bistumsangaben dem Wunsch Schultes. Weitere Sanktionen habe der Bischof nicht ausgesprochen. Schulte werde aber darauf verzichten, öffentliche Gottesdienste zu feiern, an Rechtsprechungen teilzunehmen oder anderen priesterlichen Tätigkeiten in der Öffentlichkeit nachzugehen, hieß es.
Zwei Meldungen zu Schulte
Laut Diözese hatte es zuvor eine Meldung bei einer Ansprechperson bei Fällen sexuellen Missbrauchs im Bistum Münster gegeben. Zudem sei über das von der Diözese eingerichtete anonyme Meldeportal eine weitere Anzeige gegen Schulte eingegangen. Diese habe der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings, umgehend der Staatsanwaltschaft Münster zugeleitet.
Schulte ist seit 2010 Offizial und seit 2013 Dompropst. Als Dompropst steht er an der Spitze des Münsteraner Domkapitels, das vor allem für die Feier der Gottesdienste im St.-Paulus-Dom zuständig ist und den Bischof wählt. Als Offizial leitet Schulte das Offizialat, das Münsteraner Kirchengericht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Offizialats liegt auf der Durchführung der Verfahren zur Auflösung kirchlich geschlossener Ehen. Laut Bistum leitet nun Vizeoffizial Heinz Erdbürger zunächst kommissarisch das Offizialat, die vorübergehende Leitung des Domkapitels liege bei Domdechant und Weihbischof Christoph Hegge. (tmg)