Sämtliches Vermögen des Heiligen Stuhls wird an Vatikanbank überwiesen
Alle Vermögenswerte und liquiden Mittel des Heiligen Stuhls müssen an die sogenannte Vatikanbank IOR überwiesen werden. Das ordnete der Papst mit einem am Dienstag veröffentlichten Schreiben an. Demnach erhalten die Institutionen des Heiligen Stuhls ab dem 1. September eine Frist von 30 Tagen, um ihre liquiden Mittel von bestehenden anderen Konten an das IOR, das "Institut für die religiösen Werke", zu übertragen.
Darüber hinaus präzisiert das Schreiben, dass ausschließlich das IOR als "Vermögensverwalter und Verwahrer des beweglichen Vermögens des Heiligen Stuhls" tätig sein solle. Daraus lässt sich eine genauere Trennung der Tätigkeiten des IOR von der vatikanischen Güterverwaltung APSA ableiten. Letztere wiederum verwaltet vatikanische Immobilien und andere bestehende vatikanische Güter.
Heiliger Stuhl fährt strengere Investitionsstrategie
Vor rund einem Monat hatte sich der Heilige Stuhl bereits eine strengere und einheitliche Investitionsstrategie auferlegt. Damit solle sichergestellt werden, dass Finanzinvestitionen "einen Beitrag zu einer gerechteren und nachhaltigeren Welt" leisteten und sich – ohne finanzielle Spekulationen – von einem "moralischen und kulturellen" Grundsatz leiten ließen. Zugleich solle bei Erhalt des realen Wertes eine ausreichende Rendite erwirtschaftet werden, um die Aktivitäten des Vatikan nachhaltig mitzufinanzieren.
Die neue Strategie wurde vom Wirtschaftssekretariat veröffentlicht und greift demnach ebenfalls ab dem 1. September für fünf Jahre. Dabei gibt es eine Übergangsphase zur Anpassung der Investitionen. Bereits bei der Veröffentlichung der Strategie wurde festgehalten, dass alle Kurieneinrichtungen der Vatikanbank IOR ihre Finanzanlagen anvertrauen müssen.
Die Investitionspolitik des Vatikan hatte in den vergangenen Jahren immer wieder für negative Schlagzeilen gesorgt. Besonders viel Aufmerksamkeit erhält der derzeit laufende Vatikan-Strafprozess wegen Fehlinvestitionen in eine Londoner Luxusimmobilie. In diesem Zusammenhang sind zehn Mitarbeiter und Berater des Vatikan angeklagt. Unter ihnen auch Kardinal Giovanni Angelo Becciu, der früher eine zentrale Aufgabe im Staatssekretariat innehatte. Den Angeklagten werden unter anderem Veruntreuung, Betrug, Erpressung und Amtsmissbrauch vorgeworfen. (KNA)