Trierer Bischof äußert sich zu Zwischenbericht von Unabhängiger Kommission

Ackermann dankbar für "Handlungsempfehlungen" zu Missbrauch

Veröffentlicht am 25.08.2022 um 17:30 Uhr – Lesedauer: 

Trier ‐ Bischof Stephan Ackermann hat den Zwischenbericht der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier begrüßt. Der Bericht gebe "einige Anregungen zu einer stärkeren Betroffenenorientierung", so der Oberhirte.

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Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat den am Donnerstag vorgestellten Zwischenbericht der Unabhängigen Kommission (UAK) zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier begrüßt. Darin spreche die Kommission "auch erste Handlungsempfehlungen an das Bistum" aus, erklärte er in einer ersten Reaktion. Der Bericht gebe "einige Anregungen zu einer stärkeren Betroffenenorientierung – ich verstehe sie auch als Aufforderung zu einer weiteren Professionalisierung in der gesamten Thematik". Ackermann ist noch bis September Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz. Seit 2009 ist er Bischof von Trier.

Zu der von der UAK geforderten deutlich besseren Akteneinsicht für Betroffene sagte Ackermann, schon seit Beginn dieses Jahres gebe es ein neues Personalakten-Gesetz, "das auch die Frage der Akteneinsicht transparent regelt". Zu den Hinweisen der Kommission gehöre auch die Frage der wirksamen Aufsicht über die Täter, so Ackermann weiter: "Ich nehme diese Empfehlungen und Hinweise gerne an und werde mit dem diözesanen Beraterstab sowie mit dem Betroffenenbeirat beraten, wie diese konkret umzusetzen sind."

Im Zwischenbericht würden auch Themen angesprochen, die den gesamten Prozess der kirchlichen Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs betreffen und damit die Ebene der Bischofskonferenz berührten: "Ich denke etwa an die Schaffung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit, an der auf der Ebene der Bischofskonferenz bereits gearbeitet wird, oder die kritische Rückfrage nach der Unabhängigkeit der diözesanen Kommissionen angesichts der Ernennung der Mitglieder durch den Ortsbischof", fügte der Bischof hinzu. Letzteres könne beim anstehenden Jahrestreffen der Vorsitzenden der diözesanen Aufarbeitungskommissionen, an dem auch die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus teilnimmt, aufgegriffen werden.

Kommission identifiziert 513 Betroffene und 195 Beschuldigte

"Trotz diverser Studien und Aufarbeitungsberichte" gebe es für die Problematik des sexuellen Missbrauchs im Bereich der Kirche nach wie vor Forschungsbedarf, ergänzte Ackermann. Deshalb begrüße er "die von der Kommission auf den Weg gebrachte Studie mit einer historischen und einer psychologischen Teilstudie". Der Zwischenbericht zeige auch, dass "wir von Seiten des Bistums sehr daran interessiert sind, einerseits die Unabhängigkeit der Kommission zu achten und andererseits in guter Weise mit der Kommission zu kooperieren". Zwischen ihm und der Kommission habe es bisher zwar "keinen näheren inhaltlichen Austausch" gegeben, so der Bischof: "Aber entsprechende Gespräche sind im Zwischenbericht angekündigt, und ich stehe dazu gerne zur Verfügung."

Die seit Juni 2021 tätige UAK hatte am Donnerstag in einem ersten Zwischenbericht neue Zahlen zum Missbrauch im Bistum Trier vorgelegt. Demnach konnten bisher für den Zeitraum von 1946 bis 2021 insgesamt 513 Betroffene von Missbrauch im Verantwortungsbereich des Bistums "namentlich oder anonym identifiziert werden", teilte die Kommission mit. Von den 513 Betroffenen seien 162 weiblich und 311 männlich. Für 40 Betroffene fehlten Angaben zum Geschlecht. Als Beschuldigte beziehungsweise überführte Täter des sexuellen Missbrauchs seien inzwischen 195 Personen erfasst.

Die Kommission kritisierte zugleich "den Umstand, dass und wie vermeintliche oder überführte Täter innerhalb und außerhalb des Bistums versetzt wurden und dass es am neuen Ort erneut zu Missbrauchstaten an Jugendlichen und Kindern kam". Weiter hieß es: "Zumindest in einer großen Reihe von Fällen wurden seitens des Bistums aus Sicht der UAK keine Maßnahmen zum Schutz potenziell Betroffener vor sexuellem Missbrauch vorgenommen." (stz/KNA)