Hauptamtliche Laientheologen sollen in Sonntagsmessen Wort Gottes auslegen

Kölner Pastoral- und Gemeindereferenten initiieren Predigt-Aktion

Veröffentlicht am 19.10.2022 um 12:34 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Sollen in der Messe auch Nicht-Geweihte predigen dürfen? Nicht zuletzt durch den Synodalen Weg kam in dieser Frage wieder Fahrt auf. Die Berufsverbände der Pastoral- und Gemeindereferenten im Erzbistum Köln wollen nun ein Zeichen setzen.

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Pastoral- und Gemeindereferenten im Erzbistum Köln wollen sich mit einer Predigt-Aktion für die Möglichkeit von Laienpredigten in Eucharistiefeiern stark machen. Dazu wollen 40 Frauen und Männer dieses und kommendes Wochenende in Gottesdiensten und Messfeiern das Wort ergreifen, teilten die beiden Berufsverbände am Mittwoch mit. Bislang dürfen in Messen nur Priester und Diakone predigen.

Das Motto der Aktion lautet "Weil wir es können". Die Teilnehmer griffen mit ihrer Aktion die Tradition der ersten Hausgemeinden auf, in denen Frauen und Männer das Wort Gottes verkündet und ausgelegt hätten, heißt es. "So stellen sich die Gemeinde- und Pastoralreferenten laut den Berufsverbänden in den Kontext der Apostel:innen (wie z.B. Junia), Prophet:innen und Katechet:innen. Jede:r mit ihrem/seinem Charisma." Die Organisatoren betonen, dass sie mit ihrer Aktion einen konkreten Anstoß verwirklichten, den der Synodale Weg im Handlungstext zur Predigtordnung hervorgebracht habe.

"Tradition muss weiter ausgelegt werden"

In vielen deutschsprachigen Bistümern predigten Gemeinde- und Pastoralreferenten bereits in der Messfeier, betont Regina Oediger-Spinrath, Sprecherin des Berufsverbandes der Pastoralreferent:innen im Erzbistum Köln. "Katholische Tradition kann und muss auch im Erzbistum Köln weiter ausgelegt werden!" Dagmar Bilstein, Sprecherin des Berufsverbandes der Gemeindereferent:innen, ergänzte, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ließen das Wort Gottes mit ihrer Lebenserfahrung für Menschen von heute relevant werden.

Das Kirchenrecht sieht vor, dass Laien "nach Maßgabe der Vorschriften der Bischofskonferenz" in Kirchen und Kapellen predigen dürfen, "wenn das unter bestimmten Umständen notwendig oder in Einzelfällen als nützlich angeraten ist". Die Homilie jedoch, die Predigt während der Messe, die die zuvor gehaltenen Lesungen auslegt, ist Priestern und Diakonen vorbehalten. Die "Ordnung des Predigtdienstes von Laien", 1988 von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) herausgegeben, sieht vor, dass Laien in Wortgottesdiensten predigen dürfen. Durch eine großzügige Auslegung der gültigen Regelungen predigen Laien vielerorts bereits in Messfeiern. Im Zuge des Synodalen Wegs rückten die Forderungen nach einem generellen Predigtrecht für Nicht-Geweihte erneut in den Fokus. (mal)