Verband fordert Erweiterung des Strafgesetzbuchs

Frauenbund: Missbrauch in Seelsorgebeziehungen unter Strafe stellen

Veröffentlicht am 24.10.2022 um 16:31 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Der Katholische Deutsche Frauenbund hat sich dafür ausgesprochen, sexuelle Handlungen innerhalb von Seelsorgeverhältnissen unter Strafe zu stellen. Der Verband appellierte an die Bundesregierung, dafür das Strafgesetzbuch zu erweitern.

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Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, sexuellen Missbrauch in Seelsorgebeziehungen als Erweiterung in Paragraf 174c des Strafgesetzbuchs aufzunehmen. Die Bundesdelegiertenversammlung sprach sich am Wochenende einstimmig dafür aus, sexuelle Handlungen innerhalb von Seelsorgeverhältnissen unter Strafe zu stellen, wie der KDFB am Montag in Köln mitteilte. "Wir fordern von der Bundesregierung, die Interessen und Rechte von Betroffenen bei der individuellen Aufarbeitung zu stärken, verbindliche Kriterien und Standards für die Aufarbeitung in Institutionen festzulegen, diese intensiver zu begleiten und Defizite in der Aufarbeitung zu benennen", sagte KDFB-Präsidentin Maria Flachsbarth.

Auch Grüne fordern Erweiterung von Paragraf 174c

Mitte Oktober hatten auch schon die Grünen bei ihrer Bundesdelegiertenkonferenz gefordert, Missbrauch in religiösen und weltanschaulichen Institutionen in Paragraf 174c aufzunehmen. In einem Antrag hieß es: "Wir erkennen die Bemühungen derjenigen an, die sich innerhalb ihrer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften für Prävention, Bekämpfung, Aufklärung und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einsetzen." Man betrachte allerdings mit Sorge, dass es den großen Kirchen bisher nicht gelungen sei, sexualisierte Gewalt durch Haupt- und Ehrenamtliche vollständig aufzuarbeiten und Betroffene auf allen Ebenen einzubeziehen.

Von der katholischen Kirche erwartet der KDFB nach eigenen Angaben, Missbrauch an Erwachsenen insgesamt konsequent in den Auftrag der Aufarbeitungskommission aufzunehmen. Der Handlungstext "Maßnahmen gegen Missbrauch an Frauen in der Kirche" des Synodalforums III beim Synodalen Weg, der bei der jüngsten Synodalversammlung Anfang September aus Zeitgründen nicht behandelt worden war, sei dabei zu berücksichtigen und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen umzusetzen.

Wechsel im Amt der KDFB-Vizepräsidentin

Weiter forderte die Delegiertenversammlung von politisch Verantwortlichen, existierende Diskriminierungen hinsichtlich des Geschlechts und der sexuellen Orientierung in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis aufzuheben sowie Schutz- und Hilfemaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt flächendeckend auszubauen. "Die deutschen Bischöfe rufen wir auf, die derzeitige kirchliche Sexualmoral dringend weiterzuentwickeln sowie den noch ausstehenden Handlungstexten des Synodalforums 'Leben in gelingenden Beziehungen' zuzustimmen", sagte Flachsbarth. Ebenso müsse die Änderung der kirchlichen Grundordnung "schnellstmöglich" beschlossen und in Kraft gesetzt werden.

Neu als KDFB-Vizepräsidentin gewählt wurde den Angaben zufolge Ute Zeilmann. Die 37-jährige Theologin arbeitet als Pastoralreferentin in Bremen-Nord und folgt auf Birgit Mock, die nach ihrer Wahl als ZdK-Vizepräsidentin im November 2021 ihr Amt im Frauenbund niedergelegt hatte. (stz)

24.10., 17:15 Uhr: Ergänzt um einen Absatz zu den Grünen.