Priester wegen Kinderporno-Besitzes zu Bewährungsstrafe verurteilt
Wegen des Besitzes von Kinderpornos ist ein ehemaliger Osnabrücker Pfarrer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung verurteilt worden. Zudem muss der 58-Jährige 10.000 Euro an den Kinderschutzbund Osnabrück zahlen. Das Amtsgericht Osnabrück befand den katholischen Priester für schuldig, sich insgesamt 6.600 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt beschafft und gespeichert zu haben. Gegen das Urteil kann innerhalb von einer Woche Berufung eingelegt werden. Der Angeklagte kündigte an, darauf zu verzichten; die Staatsanwaltschaft will weitere Schritte noch prüfen.
Als strafmildernd wertete die Vorsitzende Richterin Sinn die Tatsache, dass sich der Angeklagte von Beginn an als umfassend geständig gezeigt habe. Zudem sehe er seine Schuld ein und habe sich in psychologische Behandlung begeben. Diese Beratung muss er laut Urteil fortsetzen und eine Männerberatungsstelle aufsuchen. Die Vernehmung des Priesters fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Gericht folgte damit einem Antrag seines Verteidigers, wonach der Schutz seiner Intimsphäre höher zu bewerten sei als das öffentliche Interesse. Zeugen waren nicht geladen.
Nicht selbst an Herstellung von Missbrauchsdarstellungen mitgewirkt
Die polizeilichen Ermittlungen hätten ergeben, dass der Priester nicht selbst an der Herstellung von Missbrauchsdarstellungen mitgewirkt und auch keine Dateien weitergegeben habe, so die Richterin weiter. Ebenso wenig gebe es Hinweise, dass der Angeklagte anderweitig missbräuchliche Handlungen vorgenommen habe. Neben Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, meist in aufreizender Pose, wurden auf den Datenträgern des Mannes noch einige hundert Darstellungen legaler Pornobilder von Volljährigen gefunden. Dies zeige, dass der Angeklagte nicht ausschließlich auf Minderjährige fixiert gewesen sei.
Die zuständige Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in Hannover hatte im November vergangenen Jahres einen Hinweis erhalten, wonach der damalige Osnabrücker Gemeindepfarrer möglicherweise im Besitz kinderpornografischer Dateien sei. Bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten Ermittler daraufhin Computer, Handys und Tablets sowie externe Datenträger. Nach Sichtung der Dateien erhob die Staatsanwaltschaft Anklage.
Sobald das Urteil rechtskräftig wird, also nach Ablauf der Berufungsfrist, will das Bistum Osnabrück sämtliche Informationen an die zuständige vatikanische Disziplinarabteilung übermitteln. Dort werde über den weiteren kirchlichen Verfahrensweg entschieden, teilte die Diözese nach Bekanntgabe des Urteils mit. Bereits nach Aufnahme der polizeilichen Ermittlungen hatte Bischof Franz-Josef Bode den Geistlichen mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Pfarrer entpflichtet und eine kirchenrechtliche Voruntersuchung angeordnet. Der Priester bleibt weiterhin von allen Aufgaben entbunden. (KNA)
26.10., 17:30 Uhr: Ergänzt um weitere Informationen des Bistums Osnabrück.