Bischof Bätzing: Neues Arbeitsrecht führt zu einer Kirche ohne Angst
Mehrere deutsche Bischöfe haben Stellung zum neuen kirchlichen Arbeitsrecht bezogen. Der Limburger Bischof Georg Bätzing begrüßte die von den deutschen Bischöfen beschlossene Arbeitsrechtsreform und kündigte eine schnellstmögliche Umsetzung im Bistum Limburg an. Die vorliegende Empfehlung einer neuen Grundordnung des kirchlichen Dienstes sei ein entscheidender Schritt hin zu einer Kirche ohne Angst, erklärte Bätzing, der auch Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) ist, am Donnerstag in Limburg.
"Ich bin froh, dass wir die Grundordnung deutlich verändert haben. Menschen müssen keine Angst mehr haben, dass ihre privaten Lebensverhältnisse Einfluss auf ihren kirchlichen Dienst oder ihr Verbleiben im Dienst haben", so Bätzing. Er wisse, wie viel Leid und Schmerz mit der alten Grundordnung verbunden gewesen sei. Nun werde die Vielfalt in der Kirche und ihren Einrichtungen gestärkt, die "ein großer Schatz" sei. Bundesweit arbeiten rund 800.000 Menschen in der katholischen Kirche oder bei der Caritas.
Mit der Neufassung habe sich auch die Logik der Grundordnung geändert. "Früher haben wir als Dienstgeber gesagt, dass katholisch ist, wenn die Mitarbeitenden ein katholisches Lebenszeugnis geben, sie katholisch sind und zur katholischen Kirche stehen." Dies gelte auch heute noch. Die Träger der Einrichtungen müssten nun zudem "Wege suchen, die allen deutlich zeigen, dies hier ist eine katholische Einrichtung, hier wird der Glaube gelebt", so Bätzing. Er fügte hinzu: "Wenn du bei uns arbeitest, kannst du Zeugnis geben, auch wenn du nicht in jeder Lebensphase oder in allen Prozessen deines Lebens mit dem katholischen Glauben übereinstimmen kannst."
Ipolt: Neues Arbeitsrecht aus "Ehrlichkeit" nötig
Der Görlitzer Bischof Wolfgang Ipolt will die neue Grundordnung "nach kirchenrechtlicher Prüfung" baldmöglichst in seinem Bistum umsetzen. Die Neufassung müsse auch "aus Gründen der Ehrlichkeit" erfolgen, erklärte Ipolt am Donnerstag in Görlitz. Der am Dienstag von der Mehrheit der deutschen Bischöfe beschlossene Entwurf sieht unter anderem vor, dass Menschen, die bei der katholischen Kirche arbeiten und in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft leben, nicht mehr mit einer Kündigung rechnen müssen.
Gleichwohl hätten sie sich "differenziertere Formulierungen" gewünscht, so Ipolt und Generalvikar Markus Kurzweil. Eine Unterscheidung für Beschäftigte in den pastoralen Berufen und anderen Beschäftigten wie etwa Pflegepersonal wäre notwendig gewesen. "Menschen, die im pastoralen Beruf und damit unmittelbar in der Verkündigung tätig sind, sind unmittelbar Zeugen des Evangeliums und der Lehre der Kirche – und das nicht nur mit Worten, sondern vor allem durch ihr Leben", hieß es. Positiv sieht Ipolt den "institutionenorientierten Ansatz" des neuen Arbeitsrechts. "Die Leitung einer Einrichtung der katholischen Kirche wird in die Pflicht genommen, das katholische Profil sichtbar zu machen", so der Bischof.
Vorgesehen seien Angebote zum Kennenlernen und auch zur Vertiefung des Glaubens. "Gerade in unserer Diaspora haben wir die Erfahrung gemacht, dass auch ungetaufte Mitarbeiter Interesse an einem kirchlichen Arbeitgeber zeigen und somit oft ein Erstkontakt mit der Kirche zustande kommt", sagte Ipolt. In den ostdeutschen Bundesländern gehört nur ein sehr geringer Anteil der Bevölkerung einer christlichen Kirche an.
Der Berliner Erzbischof Heiner Koch warb für die Reform des Arbeitsrechts. "Ich bitte die, die die kirchliche Sexualmoral nicht als Orientierung sondern als Bedrohung erfahren haben, um Entschuldigung", schrieb Koch in einem Gastbeitrag für die Boulevardzeitung "B.Z." (Donnerstag). Er bezog sich damit auf Mitarbeitende, "die wegen ihrer sexuellen Orientierung beziehungsweise ihrer sexuellen Identität Angst um ihren Arbeitsplatz und ihre Akzeptanz in der Kirche haben".
Mit der Novellierung des Arbeitsrechts wolle man den "Kernbereich privater Lebensgestaltung" künftig nicht mehr als arbeitsrechtliches Argument heranziehen, so der Erzbischof. "Stattdessen wollen wir das 'typisch Katholische' unserer Einrichtungen durch die Betonung christlicher Organisations- und Führungskultur und durch Vermittlung christlicher Werte und Haltungen betonen." Mit der Neufassung der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" hätten sich die Bischöfe "auf unmissverständliche Regeln verpflichtet".
Die Neufassung, der mindestens zwei Drittel der Bischöfe zustimmen mussten, ist zunächst nur eine Empfehlung an die Erzbistümer und Bistümer in Deutschland. Umsetzen muss sie jeder einzelne Ortsbischof, um Rechtswirksamkeit zu entfalten. Für das Erzbistum Berlin hat Koch dies bereits zugesichert. Wichtig sei auch, wie der Beschluss zustande gekommen sei, betonte der Erzbischof: "Alle Eingaben, Vorlagen und Anliegen wurden offen diskutiert." Die Gesetzesnovelle sei eine Bestätigung, "welch große Chance darin steckt, wenn wir aus unterschiedlichen Perspektiven gemeinsam nach Lösungen suchen", so Koch in Anspielung auf wachsende Differenzen zwischen den deutschen Bischöfen in theologischen Grundsatzfragen.
Burger: Arbeitsrechtsreform war nötig
Auch der Freiburger Erzbischof Stephan Burger begrüßte die Arbeitsrechtsreform und kündigte eine Umsetzung im Frühjahr an. "Die Reform der Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts ist ein notwendiger Schritt, um mit dem kirchlichen Arbeitsrecht weiter ein verlässlicher und attraktiver Arbeitgeber sein zu können", sagte Burger laut Mitteilung der Erzdiözese vom Donnerstag. Für ihn stehe die Umsetzung des neuen Arbeitsrechtes in der Erzdiözese außer Frage. Burger geht davon aus, "dass dies im kommenden Frühjahr möglich wird".
Der Fuldaer Bischof Michael Gerber stimmte laut seinem Bistum "nach ausführlichen Beratungen und einer längeren kritischen Prüfung" dem Entwurf zu. In der Diözese Fulda sollen die bestehenden diözesanen Ordnungen "nun auf Basis des neuen Gesetzestextes aktualisiert werden". Er habe "immer wieder erfahren, dass einige Maßgaben der bisherigen Grundordnung für viele Personen eine immense Belastung waren", so Gerber. (tmg/KNA)