Dagegen komme Staat seinem "Wächteramt" nur unzureichend nach

Kommission: Kirche bei Missbrauchs-Aufarbeitung weiter als andere

Veröffentlicht am 16.12.2022 um 11:06 Uhr – Lesedauer: 

München ‐ Die katholische Kirche steht wegen ihrer Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch häufig in der Kritik. Jetzt bekommt sie aber Rückendeckung von der Vorsitzenden der Unabhängigen Aufarbeitungskommission des Erzbistums München und Freising.

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Die Vorsitzende der Unabhängigen Aufarbeitungskommission des Erzbistums München und Freising, Michaela Huber, hat der katholischen Kirche große Fortschritte bescheinigt. Anders als andere Institutionen wie Schulen, Sportvereine und Jugendorganisationen sei "die katholische Kirche in ihrem Aufarbeitungsprozess weit vorangeschritten", stellte Huber in einem am Freitag veröffentlichten Zwischenbericht ihres Gremiums fest. Dagegen sei etwa der Staat seinem "Wächteramt" in den vergangenen Jahrzehnten nur unzureichend nachgekommen.

Der Erzdiözese bescheinigt der Bericht eine sehr konstruktive und kooperative Haltung "während des gesamten bisherigen Prozesses". Die bisher sieben Empfehlungen der Kommission seien "unverzüglich aufgenommen und mit hoher Priorität umgesetzt" worden. "Die Kommission hat den Eindruck gewonnen, dass die Verantwortlichen der Erzdiözese ehrlich bestürzt sind über das Verhalten der Institution Katholische Kirche in der Vergangenheit gegenüber den Betroffenen und dass sie ernsthaft bemüht sind, das begangene Unrecht aufzuarbeiten und durch umfangreiche Unterstützungsangebote und angemessene Anerkennungsleistungen zu einer gewissen Heilung beizutragen."

Weiter unzufrieden sind laut Huber viele Betroffene mit der auf Bundesebene angesiedelten Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). Dass eine große Gruppe von ihnen nur einige Tausend Euro bekomme, werde als erneute Kränkung erlebt. "Dass zusätzlich auch noch unterschiedlich hohe Summen ausgezahlt werden, ohne dass transparent dargestellt wird, weshalb, ist für die Betroffenen ebenfalls nur schwer zu ertragen." Das Mindeste, so die Münchner Aufarbeitungskommission, wäre eine schlüssige Begründung der jeweiligen Auszahlung. (KNA)