Neue Grundordnung gilt bereits in drei Vierteln der Bistümer

21 Diözesen setzen neues kirchliches Arbeitsrecht zum Jahresbeginn um

Veröffentlicht am 01.01.2023 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ So schnell geht kirchliche Gesetzgebung selten – im November beschlossen die Bischöfe den Rahmen für ein neues kirchliches Arbeitsrecht, zum 1. Januar gilt es schon in den meisten Diözesen. Das fehlende Viertel will schnell nachziehen.

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Die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes soll in den meisten Bistümern bereits zum Jahresbeginn in Kraft treten. Insgesamt haben 21 Diözesen angekündigt, dass das neue kirchliche Arbeitsrecht ab dem 1. Januar gilt, mindestens 14 davon haben das nötige Änderungsgesetz bereits im bischöflichen Amtsblatt veröffentlicht. Die Reform der Grundordnung wurde im November von den deutschen Bischöfen beschlossen. Da auf der Ebene der Bischofskonferenz keine Gesetzgebungskompetenz für Arbeitsrecht besteht, muss das beschlossene Muster von jedem Diözesanbischof einzeln für sein Bistum als Diözesangesetz in Kraft gesetzt werden.

Mit der neuen Grundordnung erkennen die Bischöfe Vielfalt unter ihren Beschäftigten als Bereicherung an und schaffen Diskriminierungen aufgrund von Lebensform und sexueller Identität ab. Künftig soll der "Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre," rechtlichen Bewertungen entzogen werden, heißt es in der Grundordnung. Für eine zweite Ehe oder eine gleichgeschlechtliche Beziehung droht auch für katholische Beschäftigte nicht mehr die Kündigung.

Ausstehende Bistümer wollen im ersten Quartal nachziehen

Am schnellsten war das Bistum des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK): Schon am 9. Dezember hatte Bischof Georg Bätzing die Reform in seinem Amtsblatt veröffentlicht. Zum 1. Januar gilt die Grundordnung in den Bistümern Aachen, Augsburg, Berlin, Dresden-Meißen, Essen, Hamburg, Hildesheim, Köln, Limburg, Mainz, München und Freising, Münster, Osnabrück, Passau, Regensburg, Rottenburg-Stuttgart, Speyer, Trier und Würzburg. In den Erzbistümern Bamberg und Paderborn ist der bischöfliche Stuhl derzeit vakant, sie werden daher von Diözesanadministratoren geleitet. Beide Interims-Chefs kündigten an, die neue Grundordnung zum Jahresbeginn vorläufig in Kraft zu setzen. Die dauerhafte Inkraftsetzung obliegt dann dem jeweiligen neuen Erzbischof. Im Bistum Fulda tritt die Grundordnung nach Auskunft der Pressestelle am 1. Februar in Kraft.

In den übrigen Diözesen wird eine Umsetzung im Lauf des ersten Quartals erwartet. Im Erzbistum Freiburg wird ein anderer Weg als in den anderen Diözesen gewählt: Auf Anfrage teilte ein Sprecher der Erzdiözese mit, dass vor Inkraftsetzung erst noch die Arbeitsvertragsordnung und weitere Ordnungen geändert werden müssten, um eventuelle Widersprüche zur neuen Grundordnung zu beseitigen. Faktisch werde die neue Grundordnung in der Erzdiözese Freiburg aber bereits jetzt angewandt, so der Sprecher weiter: "Bis dahin können sich Mitarbeitende darauf verlassen, dass die Prinzipien der Reform schon jetzt für sie gelten." Auch in Freiburg sei die Umsetzung aber so schnell wie möglich geplant. Anders als bei der letzten Reform 2015, als drei bayerische Bistümer die Novelle zunächst nicht mitvollzogen, haben dieses Mal alle Bischöfe eine schnelle einheitliche Umsetzung angekündigt. (fxn)

Ergänzung, 4. Januar 2023, 11.45 Uhr: Erzbistum Freiburg betont Plan der schnellen Umsetzung.