Erzbistum München: Berichte über Missbrauchs-Verfahren "unzutreffend"
Das Erzbistum München und Freising hat Medienberichte über sein Vorgehen in einem Missbrauchs-Verfahren dementiert. Die Berichterstattung von "Correctiv" und Bayerischem Rundfunk (BR) sei "unzutreffend", teilte die Erzdiözese am Dienstagabend mit. In den Berichten hieß es, das Erzbistum verzichte in dem Verfahren nicht auf die sogenannte Einrede der Verjährung. Damit versuche man, die Klage abzuwenden. Das von den Medien angeführte Zitat aus einem Anwaltsschreiben sei jedoch "aus dem Zusammenhang gerissen und unvollständig", teilte die Erzdiözese nun mit. Eine Entscheidung über die Einrede der Verjährung in dem konkreten Fall enthalte das Schreiben nicht. Die Klageerwiderung des Erzbistums sei noch nicht eingereicht und werde fristgerecht erfolgen.
In dem Verfahren will ein mutmaßliches Missbrauchsopfer aus dem oberbayerischen Garching an der Alz mit einer Feststellungsklage gerichtlich klären lassen, ob Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI., als Münchner Erzbischof (1977-1982) durch sein Handeln oder Unterlassen in einem Missbrauchsfall zu Schadensersatz verpflichtet ist oder zumindest gewesen wäre. Die Klage richtet sich nicht nur gegen das frühere Kirchenoberhaupt, sondern auch gegen den Münchner Kardinal Friedrich Wetter (Erzbischof von 1982 bis 2008), gegen den mutmaßlichen Täter sowie das Erzbistum München und Freising als solches.
Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein. Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl großen Raum ein. Die Anwälte äußerten darin Zweifel an der Behauptung von Benedikt XVI., er habe 1980 nichts von der Vorgeschichte des Priesters als Missbrauchstäter gewusst. Der emeritierte Papst blieb jedoch stets bei seiner Darstellung. Nach seinem Tod hat das cLandgericht Traunstein das Verfahren zunächst ausgesetzt, bis ein Rechtsnachfolger des verstorbenen Papstes feststeht. Sollte dies bis dahin erfolgen, könnte die mündliche Verhandlung am 28. März beginnen. (tmg/KNA)