Ein Jahr Münchner Gutachten: Zarte Erfolge und offene Fragen
"Ich kann Geschehenes nicht rückgängig machen, aber jetzt und zukünftig anders handeln. Und das tue ich, und das kann ich immer wieder verbessern", sagte Kardinal Reinhard Marx, als er und weitere Vertreter der Münchner Bistumsspitze am Dienstag eine Art Rechenschaftsbericht ablegten. Ein Jahr nach der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens für das Erzbistum München und Freising zogen sie Bilanz, was in Sachen Missbrauchsaufarbeitung und Prävention bislang auf dem Weg gebracht wurde. Die Hauptbotschaft des Erzbischofs bei der Pressekonferenz: Er hat aus seinen Fehlern gelernt und ist bereit, immer weiter dazuzulernen. Oder wie er es selbst ausdrückte: "Ich bin auf dem Weg."
Seine Fehler präsentierte ihm das am 20. Januar 2022 Gutachten der Münchner Kanzlei Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) schonungslos. Die 1.900 Seiten starke Untersuchung, die die Fälle sexuellen Missbrauchs in der Erzdiözese von 1945 bis 2019 unter die Lupe nahm, bezeichneten die Gutachter als "Bilanz des Schreckens". Sie legte allen Erzbischöfen im betrachteten Zeitraum Fehlverhalten in unterschiedlichem Ausmaß zur Last. Marx wird konkret Fehlverhalten in zwei Fällen vorgeworfen. Ein erneutes Amtsverzichtsangebot an Papst Franziskus – ein erstes hatte er im Juni 2021 und damit deutlich vor dem Erscheinungstermin der Studie gemacht – erfolgte erst einmal nicht. Marx schloss es aber auch nicht aus, sollte er zu der Erkenntnis gelangen, dem Aufarbeitungsprozess hinderlich zu sein.
Kritik an gründsätzlichem Umgang
Doch noch schwerer wog die Kritik an Marx‘ grundsätzlichem Umgang mit dem Thema. Die Gutachter warfen ihm vor, sich trotz der zentralen Rolle des Diözesanbischofs in den einschlägigen kirchlichen Gesetzen nicht ausreichend um die Behandlung der Fälle gekümmert zu haben. Der Kardinal habe die Behandlung von Missbrauchsfällen in erster Linie bei Generalvikar und Ordinariat und sich selbst primär für die Verkündigung des Wortes Gottes zuständig gesehen. Eine gewisse Änderung habe es erst ab dem Jahr 2018 gegeben. Marx sagte nach der Veröffentlichung des Gutachtens, für ihn bestehe die größte Schuld darin, die Betroffenen übersehen zu haben. Er sei bereit, Verantwortung zu übernehmen.
Verantwortung übernehmen – dass dies in Sachen Missbrauch im Erzbistum über Jahrzehnte anscheinend niemand wirklich tun wollte, wird im Gutachten deutlich. Es beschreibt einen Abgrund an Klerikalismus, Institutionenschutz und Führungsversagen. Liest man die Einlassungen der namentlich genannten Kleriker, entsteht ein deutliches Bild: Die entscheidenden Dokumente gingen jeweils über andere Schreibtische, Erzbischöfe schwebten über dem Geschehen und waren eigentlich kaum in die operativen Geschäfte der Leitung ihrer Diözese eingebunden. Darauf rekurrierte interessanterweise das Umfeld von Benedikt XVI., dem prominentesten Protagonisten des Gutachtens, für dessen Verteidigung: Von dort hieß es etwa, Joseph Ratzinger habe von der Vorgeschichte von Tätern nichts gewusst und sei auch sonst kaum in Personalentscheidungen dieser Art eingebunden gewesen.
Dem inzwischen verstorbenen emeritierten Papst werfen die Gutachter in seiner relativ kurzen Münchner Amtszeit (1977 bis Anfang 1982) in vier Fällen Fehlverhalten vor. Er soll Aufsichtspflichten gegenüber Klerikern, die sich an Minderjährigen in mehr oder weniger schwerer Form vergingen, verletzt haben. Besonders kontrovers war die Debatte über seine Rolle im berüchtigten Fall H. So musste Benedikt die Aussage in seiner 82-Stellungnahme korrigieren, wonach er nicht an der Ordinariatssitzung teilgenommen habe, in der darüber entschieden wurde, H. in München aufzunehmen. Das widersprach nämlich den Protokollnotizen. Wenige Tage später erklärte Benedikt, er sei bei der Sitzung doch anwesend gewesen. Der Fehler sei "Folge eines Versehens bei der redaktionellen Bearbeitung seiner Stellungnahme" gewesen. Allerdings sei nicht "über einen seelsorgerlichen Einsatz des betreffenden Priesters entschieden" worden.
Ein anderer früherer Verantwortungsträger, der noch lebt, wurde ebenfalls schwer belastet: Kardinal Friedrich Wetter, Erzbischof von 1982 bis 2008. Er räumte im Anschluss an die Veröffentlichung persönliches Versagen ein. In seine Amtszeit fiel etwa die Entscheidung, den Wiederholungstäter H. selbst nach einer rechtskräftigen Verurteilung durch das Amtsgericht Ebersberg erneut in eine Pfarrgemeinde zu schicken. Wetter machte deutlich, dass seine Unkenntnis über die Sachlage damals nichts von seiner "undelegierbaren persönlichen Verantwortung" nehme, die er als Erzbischof nun einmal gehabt habe.
Engere Kooperation angekündigt
Ein Jahr nach Veröffentlichung des Gutachtens betonen die aktuellen Verantwortlichen im Erzbistum um Kardial Marx mit Nachdruck, alles dafür zu tun zu wollen, dass sexuelle Gewalt im Erzbistum so gut wie unmöglich wird. Bei der Jahrespressekonferenz wurden die zahlreichen Maßnahmen unterstrichen, die das Erzbistum im Zuge des Gutachtens und bereits davor umgesetzt hat. "Wir stehen an der Seite der Betroffenen", hieß es mehrfach. Das Erzbistum will noch enger mit ihnen zusammenarbeiten: Marx betonte, dass ihre Bedürfnisse, Belange und Impulse der für den weiteren Weg der Aufarbeitung entscheidend seien. Zudem signalisierte er, weiterhin das persönliche Gespräch mit Betroffenen suchen zu wollen.
Harte Währung bei der Beurteilung, wie ernst das alles gemeint ist, sind die Rückmeldungen der Begleiter, die diesen Weg mit dem Erzbistum gehen. Im Großen und Ganzen zufrieden mit der Zusammenarbeit scheint die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) im Erzbistum zu sein. Laut deren Vorsitzender Michaela Huber zeigt sich die Erzdiözese bisher sehr kooperativ. Sie setze alle Empfehlungen der Kommission mit hoher Priorität um. Bereits seit 2010 habe sie von sich aus tiefgreifende strukturelle Veränderungen veranlasst. "Als UAK haben wir den Eindruck gewonnen, dass die Verantwortlichen der Erzdiözese ehrlich bestürzt sind über das Verhalten der Institution Katholische Kirche in der Vergangenheit gegenüber den Betroffenen und ernsthaft bemüht sind, das begangene Unrecht aufzuarbeiten und durch umfangreiche Unterstützungsangebote und angemessene Anerkennungsleistungen zu einer gewissen Heilung beizutragen", schrieb Huber auf der Website des Erzbistums.
Deutlich zurückhaltender ist Richard Kick, der Vorsitzende des Betroffenenbeirats. Es habe sich "eine ganze Menge getan" und er sei zufrieden mit der Zusammenarbeit mit der Bistumsverwaltung um Generalvikar und Amtschefin. Über Kardinal Marx sagt er, dieser beanspruche beim Thema Missbrauch eine gewisse Lernkurve für sich. "Wir Betroffenen würden uns wünschen, dass diese noch weiter nach oben geht."
Ähnlich äußert sich auch Rosi Mittermeier von der "Initiative Sauerteig" aus Garching an der Alz, die sich für die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs einsetzt. In dem Ort in Oberbayern wirkte H. jahrelang als Priester. Gegenüber katholisch.de lobt Mittermeier die Maßnahmen des Erzbistums, gerade in der Prävention – wünscht sich aber noch mehr Engagement in Sachen Aufarbeitung. So solle die Erzdiözese etwa mehr auf Pfarreien zugehen, in denen es mutmaßliche Missbrauchstäter gab, um dort die Gründung von Initiativen zu unterstützen. Auch dürfe sie nicht nur warten, bis Betroffene auf sie zukommen. "Echte Aufarbeitung und Heilung ist nur möglich, wenn man fundierter rangeht und sich auf die Suche macht."
Die letzte Entschlossenheit fehle
Sie glaube Kardinal Marx, wenn er sagt, dass er "auf dem Weg" sei, betont Mittermeier. Aber die letzte Entschlossenheit sei für sie erst dann erkennbar, "wenn er sagt, wir nehmen jetzt alles unter die Lupe, was in der Vergangenheit dazu beigetragen hat, dass Missbrauchstäter in der katholischen Kirche optimale Deckung gefunden haben". Gerade deshalb setzt sie große Hoffnungen in die Feststellungsklage, die vor dem Traunsteiner Landgericht verhandelt werden soll. "Hier besteht die Möglichkeit, bis in die höchste Ebene der Kirche vorbehaltlos klären zu lassen, was in Sachen Umgang mit Missbrauch passiert ist und nicht passiert ist."
In dem Verfahren will ein mutmaßliches Missbrauchsopfer von H. aus Garching an der Alz klären lassen, ob Joseph Ratzinger als Münchner Erzbischof durch sein Handeln oder Unterlassen in einem Missbrauchsfall zu Schadensersatz verpflichtet ist oder zumindest gewesen wäre. Die Klage richtet sich auch gegen Kardinal Wetter, gegen den mutmaßlichen Täter sowie das Erzbistum München und Freising insgesamt. Für den verstorbenen emeritierten Papst muss jedoch ein Rechtsnachfolger gefunden werden.
Kurz vor der Bilanzpressekonferenz kamen jedoch Medienberichte auf, wonach das Erzbistum München und Freising in dem Verfahren nicht darauf verzichten will, Verjährung geltend zu machen. Das Erzbistum dementierte aber und betonte, die Klageerwiderung des Erzbistums sei noch nicht eingereicht. "Ich hätte mir gewünscht, dass die Bistumsverantwortlichen klar sagen, dass sie auf die Einrede der Verjährung verzichten", sagt Rosi Mittermeier. Denn nur bei einem Verzicht sei das Engagement des Erzbistums bei der Aufarbeitung glaubwürdig. So wird diese Angelegenheit nicht nur in den Augen der Sprecherin der "Initiative Sauerteig" eine entscheidende Nagelprobe werden, wie ernst das Erzbistum und Kardinal Marx es damit meinen, an der Seite der Betroffenen zu stehen.