Im Bundestag haben die Debatten zur Neuregelung der Sterbehilfe begonnen

Es geht um Leben und Tod

Veröffentlicht am 13.11.2014 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Sterbehilfe

Bonn ‐ Im Bundestag hat eine lange und eindringliche Debatte über die ethisch heikle Frage der Sterbehilfe begonnen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sagte zum Auftakt am Donnerstag: "Mit diesem Tagesordnungsordnungspunkt beginnen wir das vielleicht anspruchsvollste Projekt dieser Legislaturperiode." Bei der Diskussion um eine mögliche gesetzliche Neuregelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe steht vor allem der ärztlich assistierte Suizid im Mittelpunkt.

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Im Vorfeld der Debatte haben vor allem die beiden großen Kirchen vor einer strafrechtlichen Regelung des ärztlich assistierten Suizids gewarnt. Nach Meinung des Osnabrücker Bischofs Franz-Josef Bode sollten Ärzte keine Beihilfe zum Suizid leisten, sondern "zum Leben verhelfen, heilen und Sterbende begleiten". Das schließe den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen und Mittel der Palliativmedizin ein. Es gehe am Ende des Lebens um "menschenwürdiges Sterben und nicht um menschenwürdiges Töten", sagte der Bischof am Mittwoch.

Bode warnte davor, dass eine vermeintliche Selbstbestimmung des Patienten schnell in eine Fremdbestimmung umschlagen könne. Sterbenskranke könnten sich moralisch etwa gegenüber Angehörigen zum Suizid verpflichtet sehen. Stattdessen sprach er sich für eine Stärkung der Palliativmedizin aus. Die Menschen müssten auch noch mehr darüber aufgeklärt werden, was Hospizarbeit leisten kann, um menschenwürdig und möglichst schmerzfrei zu sterben.

Ähnlich äußerte sich der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, am Donnerstag in einem Gastbeitrag der Süddeutschen Zeitung. Er plädiert für ein "strafrechtlich bewehrtes Verbot jeder Form der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung". Das dürfe es jedoch nicht ohne ein Gesetz zum Ausbau der Palliativmedizin geben, schreibt Glück weiter. Wer gegen Suizidbeihilfe und aktive Sterbehilfe sei, müsse das Leid am Lebensende lindern: "Sterbende Menschen haben ein Recht auf eine bestmögliche Lebensqualität."

Caritas-Präsident Peter Neher fordert ebenfalls ein Verbot der organisierten Beihilfe und sieht aktuell eine Gesetzeslücke. Zugleich betonte er im Interview mit dem Berliner "Tagesspiegel", dass sich beim schwierigen Thema Sterbehilfe nicht alles regeln lasse. "Wir werden mit Grauzonen leben müssen, denn nicht jeder Umgang mit menschlichem Leid ist gesetzlich zu regeln." Eine Legalisierung der Beihilfe zur Selbsttötung durch Ärzte würde jedoch den grundsätzlichen Schutz des schwer kranken und sterbenden Lebens gefährden, warnte Neher.

„Zum Leben verhelfen, heilen und Sterbende begleiten.“

—  Zitat: Osnabrücks Bischof Franz-Josef Bode über die Aufgabe von Ärzten

Auch die Evangelische Kirche hat Position zum Thema Sterbehilfe bezogen. Der neue EKD-Ratsvorsitzende, Heinrich Bedford-Strohm, ist dagegen, die Sterbebegleitung durch Ärzte per Strafrecht zu regeln. Ärzte müssten in einer schwierigen Dilemma-Situation abwägen und nach ihrem Gewissen entscheiden können, ohne dass sie dafür mit einem Fuß im Gefängnis stehen, sagte der bayrische Landesbischof am Donnerstag im Südwestrundfunk (SWR). Der neue EKD-Chef sprach sich allerdings dafür aus, organisierte und kommerzielle Beihilfe zum Suizid zu verbieten.

Dem Bundestag liegen Positionspapiere von fünf Parlamentariergruppen vor, die darlegen, ob und wie Sterbebegleitung und Sterbehilfe künftig gesetzlich geregelt werden sollen. Die Politiker haben sich über Fraktionsgrenzen hinweg zusammengefunden. Die Spannweite der Anträge reicht von einen ausdrücklichen Verbot jeglicher ärztlicher und organisierter Form von Sterbehilfe bis hin zu einer ausdrücklichen Zulassung von nicht-kommerziell arbeitenden Sterbehilfevereinen und einer Erlaubnis ärztlicher Beihilfe zum Suizid.

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Video: © katholisch.de

Dechant Wolfgang Picken ist seit 21 Jahren in der Sterbebegleitung tätig. Im Interview mit katholisch.de spricht er über die Notwendigkeit der spirituellen Begleitung am Lebensende.

Grüne und Linke für Sterbevereine

Abgeordnete der Grünen und Linkspartei sprachen sich am Mittwoch für eine Straffreiheit von nicht-kommerziellen Sterbehilfevereinen aus. Allerdings müssten die Vereine klare Regeln und Standards erhalten, sagte Renate Künast (Grüne) in Berlin bei der Vorstellung eines Positionspapiers. Demnach soll organisierte Suizidbeihilfe weiterhin jederzeit möglich sein, sofern geklärt ist, dass die betreffende Person aus freiem Willen handelt. Dem Vorschlag haben sich weitere 13 Abgeordnete der beiden Parteien angeschlossen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat unterdessen seine Ablehnung gegen organisierte und kommerzielle Angebote der Sterbehilfe bekräftigt. "Ich wehre mich gegen eine Verklärung der Selbsttötung", sagte er am Donnerstag im ZDF-"Morgenmagazin". "Das als Akt wahrer Freiheit zu verklären, ist mir fremd". Gröhe betonte aber: "An der Straffreiheit der individuellen Selbsttötung und der Beihilfe dazu will ich selbstverständlich festhalten." Zugleich haben der Minister und andere Gesundheitspolitiker aus Union und SPD ein Konzept vorgelegt, um Palliativmedizin und Hospizarbeit zu stärken.

Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) will hingegen, dass der Arzt des Vertrauens dem schwer leidenden Sterbenden - auf Wunsch - ein tödliches Medikament zur Verfügung stellen kann, ohne in rechtliche Schwierigkeiten zu geraten. "In Grenzsituationen haben Menschen einen Anspruch, dass der Arzt ihnen beisteht, wenn sie sagen: Ich möchte jetzt friedlich entschlafen", sagte Hintze am Donnerstagmorgen im Deutschlandfunk. Im Anschluss bekräftige er seine Position auch vor den Politikern im Bundestag, indem er mahnte, sterbenden Menschen nicht per Gesetz ein qualvolles Ende aufzuerlegen. (mit Material von KNA und dpa)

Von Björn Odendahl

Chronologie

Der Bundestag diskutiert derzeit über Sterbehilfe und Sterbebegleitung. Hier eine Chronoligie mit wichtigen Daten in der Debatte: 1954 und 1959: Der Bundesgerichtshof bewertet in mehreren Urteilen den Versuch der Selbsttötung als einen Unglücksfall, in dem jedermann, also auch ein Arzt, zu Hilfe verpflichtet sei. 1984: Der Bundesgerichtshof urteilt, dass auch bloßes Geschehenlassen einer Selbsttötung eines Patienten durch den behandelnden Arzt als Tötung durch Unterlassen bewertet werden muss, sobald der Patient die Herrschaft über das Geschehen verloren hat. Zugleich räumt das Gericht dem behandelnden Arzt jedoch ein eigenverantwortliches Ermessen ein, in dessen Rahmen der Wille des Patienten beachtet werden könne. Das gelte zumindest für Fälle, wenn "der ohne ärztlichen Eingriff dem sicheren Tod preisgegebene Suizident schon bewusstlos ist". 1987: Das Oberlandesgericht München spricht den Arzt Julius Hackethal frei, der einer schwer leidenden Patientin Gift zur eigenhändigen Tötung überließ. Angesichts der weit fortgeschrittenen Erkrankung hätte die "vermeintliche Hilfe lediglich zu einer inhumanen Quälerei geführt". 1987: Der Bundesgerichtshof signalisiert, er neige dazu, einem ernsthaften, freiverantwortlich gefassten Selbsttötungsentschluss "eine stärkere rechtliche Bedeutung" beizumessen, als dies in früheren Urteilen geschehen sei. 2004: In ihren Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung lehnt die Bundesärztekammer (BÄK) eine Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung generell ab, da sie dem ärztlichen Ethos widerspreche. Darüber hinaus verbietet auch die Berufsordnung den Ärzten, das Leben Sterbender aktiv zu verkürzen. 2006: Der Deutsche Juristentag fordert die Ärzteschaft auf, die ausnahmslose Missbilligung des ärztlich assistierten Suizids zu überdenken. Die Mitwirkung des Arztes am Suizid solle in bestimmten Fällen als eine ethisch vertretbare Form der Sterbebegleitung toleriert werden. 2010: Nach einer Umfrage können sich mehr als ein Drittel der Ärzte in Deutschland vorstellen, Patienten bei der Selbsttötung zu helfen. Ärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe schlägt daraufhin eine Liberalisierung der Richtlinien zur Sterbebegleitung vor. 2011: Der Deutsche Ärztetag in Kiel erteilt in einer Neufassung der ärztlichen Berufsordnungeiner ärztlichen Beihilfe zum Suizid eine klare Absage. August 2014: Vier renommierte Mediziner, Ethiker und Juristen um den Palliativmediziner Gian Domenico Borasio legen einen Gesetzentwurf vor, der ärztliche Beihilfe zum Suizid in eng begrenzten Fällen ausdrücklich erlauben soll. BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery lehnt das entschieden ab. (KNA)