Verfahren für die Anerkennung des Leids endet

Bistum Trier: 650.000 Euro an Missbrauchsopfer von Internat gezahlt

Veröffentlicht am 06.02.2023 um 13:09 Uhr – Lesedauer: 

Trier ‐ Vor einem Jahr war der Bericht zu Gewalt und Missbrauch am bischöflichen Internat Albertinum in Gerolstein vorgestellt worden. Anschließend wurde ein spezielles Verfahren für die Anerkennung des Leids festgelegt, das nun ausläuft.

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Im Bistum Trier endet ein Jahr nach der Vorstellung des Berichts zu Gewalt und Missbrauch am bischöflichen Internat Albertinum in Gerolstein das Verfahren für die Anerkennung des Leids. Im Rahmen dieses speziell für das ehemalige Internat festgelegten Verfahrens seien mehr als 650.000 Euro aus Mitteln  des Bischöflichen Stuhls gezahlt worden, erklärte Bischof Stephan Ackermann am Montag in Trier. In den vergangenen Monaten habe er mit 38 ehemaligen Schülern des Internats gesprochen. Durch die persönlichen Gespräche seien ihm die Leiden der Schüler ergänzend zum Abschlussbericht nochmals deutlich geworden.

Aufgrund der Gesprächsanfragen und der in den vergangenen Wochen stark rückläufigen Anträge habe er den Eindruck gewonnen, dass das Verfahren in der bisherigen Form beendet werden könne, sagte der Bischof. Das bedeute aber nicht, dass ehemalige Schüler, die sich für eine persönliche Aufarbeitung ihrer Internatszeit interessieren, nicht mehr gehört würden. Diese Menschen könnten sich an die diözesanen Ansprechpartner für sexualisierte Gewalt wenden.

Körperliche, sexuelle und psychische Gewalt

Das Bistum Trier hatte vereinbart, Betroffenen von Gewalt durch Priester und Lehrkräfte am ehemaligen bischöflichen Internat Albertinum Gerolstein in der Eifel zwischen 17.000 und 30.000 Euro zu zahlen. Die Leistungen waren in Rücksprache mit den betroffenen ehemaligen Schülern, dem Betroffenenbeirat sowie der Lenkungsgruppe des Aufarbeitungsprojekts erarbeitet worden und berücksichtigen alle Formen von Gewalt. Ausgehend von einem Grundbeitrag spielen bei der Berechnung den Angaben zufolge das Eintrittsalter ins Albertinum und die Aufenthaltsdauer eine Rolle.

Das Internat Albertinum Gerolstein existierte von 1946 bis 1983 als Internat für katholische Schüler und war Unterkunft für Schüler, die das benachbarte staatliche St.-Matthias-Gymnasium besuchten. Träger des Hauses war das Bistum Trier. In ihrem Abschlussbericht hatten die Kölner Rechtsanwältin und Mediatorin Bettina Janssen und die Erziehungswissenschaftlerin Claudia Bundschuh zusammengefasst, was ihnen ehemalige Schüler berichtet haben. 54 hatten sich bei ihnen gemeldet.

Für viele Schüler war demnach körperliche, sexuelle und psychische Gewalt im Schulalltag an der Tagesordnung, ausgeübt von den drei Direktoren Karl Pfeiffer, Georg Jutz und Erwin Puhl sowie von Mitarbeitern. Die Betroffenen leiden dem Bericht zufolge bis heute unter ihren traumatischen Kindheitserlebnissen. (epd)