Erinnerung an das, was Gott von Gläubigen erwartet

Moraltheologe begrüßt Rückkehr zur Sonntagspflicht

Veröffentlicht am 08.02.2023 um 11:49 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Während der Pandemie setzten die meisten Bistümer die Sonntagspflicht aus. In immer mehr Diözesen kehrt die Normalität wieder ein – inklusive dem Gebot, die Messe mitzufeiern. Für den Moraltheologen Peter Schallenberg ist das eine gute Entwicklung.

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Der Moraltheologe Peter Schallenberg begrüßt die Rückkehr zur Sonntagspflicht. In einem Interview mit dem Kölner "Domradio" nannte der Direktor der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle Mönchengladbach am Mittwoch die Pflicht zum sonntäglichen Messgang eine bewährte Erinnerung an eine Pflicht gegenüber Gott. Man könne zwar darüber streiten, ob der Begriff der Sonntagspflicht noch zeitgemäß sei. Die Kirche nehme aber mit dem Gebot ihre Aufgabe wahr, "die Gläubigen daran zu erinnern, dass Gott etwas vom gläubigen Christen erwartet und dass er das Recht hat, etwas erwarten zu dürfen".

Die Rede von einer "Pflicht" soll laut Schallenberg "nur eine zaghafte und behutsame Erinnerung daran sein, dass es mehr gibt als das, was man gerade im Moment als angenehm und nützlich empfindet". Nach Auffassung der Kirche fehle den Menschen etwas, wenn sie nicht an Gott denken und Gott aus ihrem Leben ausschließen.

Rückkehr zur Normalität schließt Rückkehr zur Sonntagspflicht ein

Im vergangenen Jahr hatte Schallenberg die Aussetzung der Sonntagspflicht als übereilt kritisiert. Im Zuge der Schutzmaßnahmen hatten die meisten deutschen Bistümer die Sonntagspflicht ausgesetzt. Mittlerweile sind die meisten Infektionsschutzmaßnahmen in Gottesdiensten zurückgenommen, darunter die Befreiung vom Gebot zur Teilnahme an der Messfeier. In der vergangenen Woche kündigte das Erzbistum Berlin an, die Sonntagspflicht ab Palmsonntag, der in diesem Jahr auf den 2. April fällt, wieder einzusetzen.

Die Sonntagspflicht gehört zu den fünf Kirchengeboten, die im Katechismus aufgeführt sind. Die Gebote stehen "im Dienst eines sittlichen Lebens, das mit dem liturgischen Leben verbunden ist und sich von ihm nährt". Sie sollen "das unerlässliche Minimum an Gebetsgeist und an sittlichem Streben, im Wachstum der Liebe zu Gott und zum Nächsten sichern" (KKK Nr. 2041). Auch kirchenrechtlich ist die Pflicht, am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen an der Messfeier teilzunehmen, verankert (c. 1247 CIC). Die Pflicht gilt allerdings nicht absolut und kennt Ausnahmen, wenn Priestermangel oder andere schwerwiegende Gründe die Teilnahme unmöglich machen. Im Rahmen ihrer Dispensgewalt haben die meisten Bischöfe in Deutschland die Sonntagspflicht als Infektionsmaßnahme generell ausgesetzt. Laut den aktuellsten veröffentlichten Zahlen der Deutschen Bischofskonferenz nehmen 4,3 Prozent der Katholiken an den Sonntagsgottesdiensten teil. Die Zahlen werden durch Zählungen in allen Gemeinden an zwei Sonntagen im Jahr ermittelt. Die digitale Teilnahme wurde auch während der Corona-Pandemie dabei nicht erfasst. (fxn)

Linktipp: Wer den Sonntag zur Pflicht erklärt, hat Eucharistie nicht verstanden

In einem Interview hat der Paderborner Moraltheologe Peter Schallenberg die Aussetzung der Sonntagspflicht im Zuge der Corona-Pandemie kritisiert. Der Tilburger Theologe Stefan Gärtner widerspricht ihm: Die Pflicht zur Teilnahme an einer Eucharistiefeier sei ein Widerspruch in sich.