Wegen Drogenschmuggels verurteilter Priester nun auch hier vor Gericht
Ein bereits in Belgien wegen Drogenschmuggels verurteilter Priester aus dem Bistum Aachen muss sich nun auch vor einem deutschen Gericht verantworten – die Staatsanwaltschaft wirft ihm Geldwäsche in 65 Fällen und Untreue in 145 Fällen vor. Wie die "Aachener Zeitung" am Donnerstag berichtet, wurde Pfarrer K. bereits am Dienstag aus dem Brüsseler Gefängnis St. Gilles an der deutsch-belgischen Grenze der Bundespolizei übergeben, die ihn ins Aachener Amtsgericht brachten. Dort wurde er nach der Eröffnung des Haftbefehls ins Aachener Gefängnis überstellt.
In Belgien hatte der Priester erst knapp die Hälfte seiner Haftstrafe verbüßt. Die Justiz des Landes stimmte seiner Auslieferung zu, um den Prozess vor dem Amtsgericht Mönchengladbach zu ermöglichen. Nach dem Prozess werde darüber entschieden, ob K. seine restliche Haftstrafe in Belgien oder im Falle einer Verurteilung in Deutschland im Rahmen einer Gesamtfreiheitsstrafe verbüßen muss. K. wurde 2021 zu drei Jahren Haft verurteilt, nachdem er im August desselben Jahres nach der Einreise aus Südafrika mit 2,99 Kilogramm Heroin im Gepäck verhaftet worden war. Nach zwei weiteren Instanzen wurde das Urteil zwischenzeitlich rechtskräftig. Bereits im Dezember 2016 wurde Pfarrer K. wegen vier Fällen von Geldwäsche in Deutschland zu einer Geldstrafe verurteilt.
Bistum hatte 2018 Strafanzeige gestellt
Das Bistum hatte 2018 nach Prüfung erster Erkenntnisse der Innenrevision der Diözese über finanzielle Unregelmäßigkeiten Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gestellt. Kurz vor der Anzeige hatte der Priester Bischof Helmut Dieser "aus persönlichen Gründen" um die Entpflichtung von seinen Ämtern gebeten. K. ist vom Dienst freigestellt und darf nicht priesterlich tätig sein, er erhält von der Diözese lediglich die kirchenrechtlich vorgeschriebene Unterstützung zum Lebensunterhalt anstatt voller Bezüge. Der Priester war bis 2019 Pfarrer einer Pfarreiengemeinschaft im Bistum Aachen, zuvor war er als Militärpfarrer im Ausland tätig. In seiner Pfarreiengemeinschaft soll er mit Hilfe von verschiedenen Konten, darunter dem Gemeindekonto, Geld für eine Betrügerbande gewaschen haben. Außerdem wird ihm die Veruntreuung von Kirchenmitteln vorgeworfen. Insgesamt soll der Mann 120.000 Euro aus der Gemeindekasse entnommen haben.
Laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der Priester insgesamt neun verschiedene Konten Betrügern zur Verfügung gestellt haben. Darüber sollen die Betrüger Kreditvermittlungen vorgetäuscht, Schenkungen fingiert und "Romance-Scamming" betrieben haben. Dabei werden Liebesbeziehungen vorgegaukelt, um Geld von den Opfern zu erbeuten. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits 2019 Anklage wegen Untreue sowie 2021 wegen Geldwäsche erhoben, konnte aufgrund der Haft in Belgien aber erst jetzt weiter tätig werden.
Auf Anfrage teilte das Bistum Aachen mit, dass ein kirchenrechtliches Verfahren erst dann eingeleitet werde, wenn das staatliche Strafverfahren abgeschlossen ist. Dabei werde die Diözese vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft kooperieren. Wirtschaftliche Delikte von Klerikern und anderen kirchlichen Amtsträgern werden im kirchlichen Strafrecht seit der Reform durch Papst Franziskus 2021 umfassender normiert und schärfer bestraft. Unter anderem wurde die Möglichkeit von Geldstrafen eingeführt. Taten, die vor Inkrafttreten des neuen Strafrechts begangen wurden, müssen jedoch nach dem zur Tatzeitpunkt gültigen Strafrecht abgeurteilt werden. Für die unerlaubte Veräußerung von Kirchenvermögen sah das zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt gültige Recht ohne festgelegtes Strafmaß eine "gerechte Strafe" vor. Dies kann beispielsweise ein Amtsentzug sein, nicht aber eine Geldstrafe. Strafen aus dem staatlichen Strafverfahren und zivilrechtliche Ansprüche der Kirche gegen den Pfarrer bleiben davon unberührt. (fxn)