Maßnahme besteht seit Hausdurchsuchung im November

Münsteraner Priester wegen Kinderpornographie-Verdacht suspendiert

Veröffentlicht am 16.02.2023 um 16:31 Uhr – Lesedauer: 

Münster ‐ Ein Priester aus Recklinghausen bleibt weiterhin suspendiert – seit einer Durchsuchung des Pfarrhauses darf er sein Amt nicht mehr ausüben. Laut Staatsanwaltschaft hat sich der Verdacht auf Besitz von Kinder- und Jugendpornographie erhärtet.

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Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen einen Priester des Bistums Münster wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Inhalten. Am Donnerstag teilte das Bistum mit, dass die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Interventionsbeauftragten der Diözese, Peter Frings, bestätigt hat, dass sich der Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten erhärtet hat. Die bereits im November durch Bischof Felix Genn ausgesprochene Suspendierung bleibt daher bestehen. Laut der Mitteilung liegen dem Bistum keine weiteren Hinweise oder Erkenntnisse vor. "Wir warten ab, was die Ermittlungen schlussendlich ergeben", sagte Frings. In Abhängigkeit davon werde man über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Staatsanwaltschaft wollte sich aus ermittlungstaktischen Gründen nicht näher zum Sachstand äußern.

Laut dem Bistum teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Inhalten gemäß §§ 184b, 184c StGB geführt wird. Bei kinderpornographischen Inhalten sieht das Strafgesetzbuch ein Strafmaß von einem bis zehn Jahren Freiheitsstrafe vor, bei jugendpornographischen Inhalten bis zu drei Jahre oder fünf Jahre bei gewerbs- oder bandenmäßigen Taten. "Bei Auswertung der im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahme sichergestellten Datenträger durch das Polizeipräsidium Recklinghausen wurde kinder- und jugendpornographisches Material aufgefunden. Die Auswertung ist jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen und wird voraussichtlich noch einige Wochen in Anspruch nehmen", so die Staatsanwaltschaft. Bislang hätten sich keine Anhaltspunkte für Ermittlungen gegen weitere Personen ergeben. Das könne sich aber im Laufe des Verfahrens noch ändern.

Unmittelbar nach Hausdurchsuchung suspendiert

Am 12. November hatte das Bistum ohne weitere Details mitgeteilt, dass gegen einen seiner Priester aus Recklinghausen polizeiliche Ermittlungen laufen. Gegenüber katholisch.de bestätigte der Sprecher der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen, dass am 11. November ein Durchsuchungsbeschluss in Recklinghausen vollstreckt wurde. Die Lokalpresse hatte über eine Durchsuchung eines Pfarrhauses berichtet.

Nach kirchlichem Strafrecht ist der Erwerb, die Aufbewahrung oder die Verbreitung von pornographischen Bildern von Minderjährigen strafbar. Als Strafen sind die Amtsenthebung und anderen gerechten Strafen bis hin zur Entlassung aus dem Klerikerstand vorgesehen. Zuständig ist für derartige schwere Delikte das Dikasterium für die Glaubenslehre als spezielle Gerichtsbehörde. Kirchliche Strafverfahren werden in der Regel erst nach dem Abschluss staatlicher Verfahren eröffnet. (fxn)