Fasten – wozu, wer, wie lang, was und warum?
Wozu gibt es die Fastenzeit?
Die Fastenzeit dient der Vorbereitung auf die Feier des Todes und der Auferstehung Christi – also auf Ostern. Daher heißt sie auch "österliche Bußzeit". Im Katechismus der katholischen Kirche heißt es dazu: "Wie schon die Aufforderung der Propheten zielt auch der Ruf Jesu zu Umkehr und Buße zunächst nicht auf äußere Werke, 'Sack und Asche', Fasten und Abtötungen, sondern auf die Bekehrung des Herzens, die innere Buße. Ohne sie bleiben Bußwerke unfruchtbar und unehrlich."
Wie lange dauert die Fastenzeit?
Das ist einfach: 40 Tage ab Aschermittwoch. Dann ist Ostern. Zählt man im Kalender nach, ist es aber plötzlich gar nicht mehr so einfach: Der 40. Tag ab Aschermittwoch ist Palmsonntag, also der Sonntag vor Ostern. Dann wäre die Karwoche kein Teil der Fastenzeit mehr. Zählt man die Sonntage nicht mit, landet man beim Karsamstag. Das ist schon besser. Aber dann wären die untrennbar zusammengehörenden drei österlichen Tage vom Leiden, vom Tod und von der Auferstehung Christi in verschiedenen kirchlichen "Jahreszeiten".
Eine klare Definition gibt es im liturgischen Kalender: "Die Fastenzeit dauert von Aschermittwoch bis zum Beginn der Abendmahlsmesse am Donnerstag in der Karwoche", liest man in der "Grundordnung des Kirchenjahres" – also 44 Tage. Mehr als 40, dafür stimmt der Kirchenjahreszeitenübergang.
Mit der Faustregel "40 Tage ab Aschermittwoch" liegt man daher nicht so falsch: Die Zahl ist symbolisch viel besser als rechnerisch zu verstehen. Sie nimmt Bezug auf die 40 Tage, die Jesus in der Wüste gefastet hat, die 40 Tage der Sintflut, die 40 Tage, die Mose auf dem Berg Sinai bei Gott war, und die 40-tägige Frist, die der Prophet Jona der Stadt Ninive setzte, um sich durch Fasten und Büßen zu bekehren.
Gehören die Sonntage zur Fastenzeit?
Liturgisch gehören die Sonntage zur Fastenzeit. Dennoch ist es üblich, die für die Fastenzeit gefassten Vorsätze am Sonntag auszusetzen, weil auch die Sonntage der Fastenzeit Feste sind.
Jeder der sechs Sonntage hat einen eigenen Namen. Die ersten fünf werden – wie die Sonntage in der Adventszeit – nach dem ersten Wort des Eröffnungsverses der Messe vom jeweiligen Sonntag benannt: Invocabit, Reminiscere, Oculi, Laetare und Judica. Der fünfte Fastensonntag trägt auch den Namen "Passionssonntag", der sechste Sonntag ist der Palmsonntag. Die Namen werden aber – mit Ausnahme von Laetare und Palmsonntag – eher selten verwendet. (Der Merkspruch für die Sonntage lautet "In rechter Ordnung lerne Jesu Passion".)
Welche Besonderheiten gibt es in der Liturgie in der Fastenzeit?
Als erstes fällt die liturgische Farbe auf: Auf das Grün des Jahreskreises folgt ab Aschermittwoch violett. Ab dann hängt in vielen Kirchen das Fastentuch vor dem Altar. In manchen Kirchen sind die Hochaltäre so gestaltet, dass sie sich zuklappen lassen und zur Fastenzeit passende Motive zeigen. Außerdem fällt in Gottesdiensten das Halleluja vor dem Evangelium aus, das Gloria wird nur an Festen und Hochfesten gesungen. Die Orgel wird nur zur Begleitung von Liedern gespielt, oft wird auch nicht mit vollem Geläut geläutet. Blumenschmuck gibt es nur am vierten Fastensonntag Laetare – das ist einer von nur zwei Tagen im Kirchenjahr, an denen die liturgische Farbe rosa zum Einsatz kommt. (Weil diese Farbe so selten zum Einsatz kommt, leisten sich nicht alle Gemeinden rosafarbene Gewänder. Daher ist auch violett erlaubt.)
Die Feier der Heiligen fällt kleiner aus: Gebotene Gedenktage werden wie nicht gebotene Gedenktage begangen, höchstens das zum Gedenktag gehörende Tagesgebet wird verwendet, nicht die anderen liturgischen Texte. Am fünften Fastensonntag, dem Passionssonntag, werden vielerorts Kreuze und Standbilder mit violetten Tüchern behängt.
Welche Regeln gelten in der Fastenzeit?
Das vierte der fünf Kirchengebote lautet "Halte die von der Kirche gebotenen Fast- und Abstinenztage!" Heute stellt die Kirche relativ wenige Regeln für das Fasten auf. Zuständig dafür sind die Bischofskonferenzen; die konkreten Regeln sind also je nach Land unterschiedlich. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Fasten und Abstinenz. Fasten bedeutet in der Fachsprache die Beschränkung auf eine einmalige Sättigung am Tag, Abstinenz der Verzicht auf Fleischspeisen.
Fasten und Abstinenz sind kirchenrechtlich am Aschermittwoch und an Karfreitag geboten.
Abstinenz ist grundsätzlich an allen Freitagen des Jahres geboten, nicht nur in der Fastenzeit. Die "Weisungen zur Bußpraxis" der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) sehen dabei vor, dass ein Freitagsopfer erbracht wird, dessen Form aber sehr frei ist: "Verzicht auf Fleischspeisen, der nach wie vor sinnvoll und angemessen ist, spürbare Einschränkung im Konsum, besonders bei Genussmitteln, Dienste und Hilfeleistungen für den Nächsten" werden beispielhaft genannt. Dem Sinn des Freitagsopfers entsprechen aber auch Gebet und andere Frömmigkeitsübungen, eine "wirkliche Einschränkung" und der Dienst am Nächsten. Die Bischöfe geben die Empfehlung, das durch diese Fastenübungen Ersparte zu spenden. Mit diesen allgemeinen Regeln werden allzu spezielle Fastenregeln hinfällig: Ob es angemessen ist, am Freitag Biberfleisch zu essen (einer der vielen Tricks, die in der Geschichte der Kirche zum Umgehen der Fastengebote gefunden wurden), bemisst sich nicht nach feinsinnigen Unterscheidungen, was Fisch und was Fleisch ist, sondern danach, ob es ein Luxus ist, auf den man verzichtet.
Dazu kommt noch die Pflicht zum Fastenopfer: Christen sollen je nach ihrer wirtschaftlichen Lage einmal im Jahr, am besten zum Ende der Fastenzeit, ein "spürbares" Geldopfer für Hungernde und Notleidende geben.
Es gibt also keine Regeln, die an jedem einzelnen Tag in der Fastenzeit zu halten sind. Nur weil es keine Vorschriften gibt, heißt das aber nicht, dass man die Fastenzeit nicht doch bewusst gestalten soll. Der Katalog der Möglichkeiten für das Freitagsopfer zeigt Möglichkeiten auf, wie das geht. Im Katechismus heißt es zu den Bußzeiten: "Diese Zeiten eignen sich ganz besonders zu Exerzitien, Bußliturgien und Bußwallfahrten, zu freiwilligen Verzichten etwa durch Fasten und Almosengeben, und zum Teilen mit den Mitmenschen (karitative und missionarische Werke)."
Wer muss fasten?
Auch hier gibt es wieder eine klare kirchenrechtliche Vorgabe: Das Abstinenzgebot verpflichtet alle Katholiken ab 14 Jahren, das Fastengebot alle volljährigen Katholiken bis 60 Jahre.
Die kirchenrechtlichen Regelungen sind aber nur ein Rahmen, der Menschen schützen soll. Beim Fasten geht es nicht darum, Regeln zu erfüllen, sondern sich gut auf Ostern vorzubereiten. Deshalb ist es auch sinnvoll, mit jüngeren Kinder je nach Alter zu überlegen, wie man die Fastenzeit gut gestaltet, und auch Über-60-Jährige dürfen an Aschermittwoch und Karfreitag das Fastengebot halten, wenn sie es können. Im Gegenzug ist niemand an die Gebote gebunden, wenn sie schaden würden, etwa aus gesundheitlichen Gründen.
Gibt es Ausnahmen?
Liturgisch ist es so, dass kirchliche Feste und Hochfeste Vorrang vor den Wochentagen haben, also auch vor dem Freitag. Das bedeutet unter anderem, dass dann nicht die liturgische Farbe der Kirchenjahreszeit (also etwa violett für die Fastenzeit), sondern die zum Fest gehörende (also etwa rot für Märtyrerfeste) getragen wird.
Ausnahmen vom Freitagsgebot gibt es nur an Hochfesten. So fällt beispielsweise das Hochfest des heiligen Josef, der 19. März, immer in die Fastenzeit. Fällt dieser Termin auf einen Freitag (das passiert 2027 wieder), dann entfällt an diesem Termin das Abstinenzgebot. Ob ein Tag ein Hochfest ist, kann man für ganz Deutschland im Kalenderblatt von katholisch.de nachschlagen. Jede Diözese hat außerdem einen eigenen liturgischen Kalender, der in der Regel im Internet veröffentlicht wird, oft unter dem Namen "Direktorium". Auch wenn das keine liturgische oder kirchenrechtliche Regel ist: den eigenen Namenstag kann man wohl auch guten Gewissens als Eigenhochfest feiern.
Bischöfe haben die Möglichkeit, vom Freitagsgebot zu dispensieren. Das machen sie vor allem dort häufig, wo populäre Heiligenfeste oder kulturelle Feste auf Freitage fallen. Wenn der Saint Patrick's Day, der 17. März, wie in diesem Jahr auf einen Freitag fällt, dispensieren viele US-amerikanische Bischöfe vom Freitagsgebot, da der heilige Patrick nur im Rang eines Gedenktags, nicht eines Hochfests gefeiert wird. In manchen Jahren fällt auch das Mond-Neujahrsfest in die Fastenzeit. Aufgrund der großen Bedeutung in vielen asiatischen Ländern gibt es sogar Bischöfe, die in diesem Fall vom Fasten- und Abstinenzgebot an Aschermittwoch dispensieren.
Traditionell gibt es noch weitere Ausnahmen, die aber heute nicht rechtlich festgelegt sind, beispielsweise eine Ausnahme vom Fasten für Reisende. Auch hier gilt wieder: Es geht nicht darum, Regeln zu erfüllen, sondern sich gut auf Ostern vorzubereiten.
Was kommt nach der Fastenzeit?
Liturgisch endet die Fastenzeit mit Gründonnerstag, wer Fastenvorsätze gefasst hat, hält sie in der Regel bis Ostersonntag. Mit Gründonnerstag beginnt das Triduum, die drei heiligen Tage. Mit dem Ostersonntag beginnt die Osteroktav, eine Woche bis zum nächsten Sonntag, dem Weißen Sonntag, in der jeder Tag wie ein Hochfest gefeiert wird.