Recklinghäuser Priester nach Hausdurchsuchung suspendiert

Kinderpornographie-Verdacht: Bischof Genn nimmt Pfarrer-Rücktritt an

Veröffentlicht am 26.02.2023 um 13:26 Uhr – Lesedauer: 

Münster/Recklinghausen ‐ Die Kölner Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Münsteraner Priester: Im Raum steht der Besitz von kinder- und jugendpornographischem Material. Seit November ist er suspendiert – nun ist er auch kein Pfarrer mehr.

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Der Münsteraner Bischof Felix Genn hat den Recklinghäuser Pfarrer, gegen den wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Schriften ermittelt wird, von seinem Amt entpflichtet. Das Bistum teilte am Sonntag mit, dass der seit November suspendierte Priester am 19. Februar den Bischof um seine Entpflichtung gebeten hatte. Genn habe den Rücktritt mit Wirkung vom 21. Februar angenommen. An diesem Wochenende wurde die Gemeinde in den Gottesdiensten darüber informiert. Über die Frage der künftigen Leitung der Pfarrei werde das Bistum das Gespräch mit dem Seelsorgeteam und den Gremien der Pfarrei suchen.

Im November hatte das Bistum ohne weitere Informationen die Suspendierung des Pfarrers mitgeteilt. Seither ist dem Mann die Ausübung aller priesterlichen Tätigkeiten untersagt. Die zuständige Staatsanwaltschaft Köln bestätigte im November gegenüber katholisch.de Berichte der Lokalpresse über eine Hausdurchsuchung im Pfarrhaus. Vor dem Rücktrittsangebot wurde bekannt, dass sich der Verdacht gegen den Priester nach Ansicht der Staatsanwaltschaft erhärtet hat. Die Staatsanwaltschaft teilte im Februar gegenüber katholisch.de mit, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Inhalten gemäß §§ 184b, 184c StGB geführt wird. "Bei Auswertung der im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahme sichergestellten Datenträger durch das Polizeipräsidium Recklinghausen wurde kinder- und jugendpornographisches Material aufgefunden. Die Auswertung ist jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen und wird voraussichtlich noch einige Wochen in Anspruch nehmen", so die Staatsanwaltschaft. Bislang hätten sich keine Anhaltspunkte für Ermittlungen gegen weitere Personen ergeben. Das könne sich aber im Laufe des Verfahrens noch ändern.

Haftstrafe und kirchliche Strafe bis hin zur Entlassung aus dem Klerikerstand drohen

Pfarrer haben eine starke Stellung gegenüber dem Bischof. Auch bei schwerwiegenden Vorwürfen ist eine Amtsenthebung gemäß Kirchenrecht nur nach einem festgelegten mehrstufigen Verfahren und aus Gründen möglich, die dazu führen, dass der Dienst des Pfarrers "schädlich oder wenigstens unwirksam" wird (c. 1740 CIC). Bei einem freiwilligen Amtsverzicht ist ein derartiges Verfahren nicht nötig. Im Fall eines anderen Pfarrers, dem übergriffiges Verhalten vorgeworfen wurde, hatte Bischof Genn im Januar mangels Erfolgsaussichten auf die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens verzichtet, der Priester trat anschließend freiwillig zurück.

Im Fall einer Verurteilung droht dem Recklinghäuser Beschuldigten eine Haftstrafe. Bei kinderpornographischen Inhalten sieht das Strafgesetzbuch ein Strafmaß von einem bis zehn Jahren Freiheitsstrafe vor, bei jugendpornographischen Inhalten bis zu drei Jahre oder fünf Jahre bei gewerbs- oder bandenmäßigen Taten. Nach kirchlichem Strafrecht ist der Erwerb, die Aufbewahrung oder die Verbreitung von pornographischen Bildern von Minderjährigen strafbar. Als Strafen sind die Amtsenthebung und anderen gerechten Strafen bis hin zur Entlassung aus dem Klerikerstand vorgesehen. Zuständig ist für derartige schwere Delikte das Dikasterium für die Glaubenslehre als spezielle Gerichtsbehörde. Kirchliche Strafverfahren werden in der Regel erst nach dem Abschluss staatlicher Verfahren eröffnet. (fxn)