Bischof Bode setzte neue Taufordnung vor Rücktritt in Kraft

Bistum Osnabrück erlaubt Taufspendung durch Laien – auch Ehrenamtliche

Veröffentlicht am 06.04.2023 um 16:31 Uhr – Lesedauer: 

Osnabrück ‐ Nicht nur Kleriker können taufen – aber Laien dürfen es in der Regel nicht. Nach dem Willen des Vatikans soll es so bleiben. Doch kurz vor seinem Rücktritt setzte Bischof Bode noch eine neue Taufordnung in Kraft, wie jetzt bekannt wurde.

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Im Bistum Osnabrück dürfen ab sofort Laien die Taufe spenden. Im aktuellen Amtsblatt der Diözese (Donnerstag) ist die noch von Bischof Franz-Josef Bode vor seinem Rücktritt in Kraft gesetzte "Vorläufige diözesane Ordnung für die außerordentliche Vollmacht zur Taufe von Kindern durch Nichtordinierte" veröffentlicht. Die außerordentliche Taufvollmacht kann dabei sowohl haupt- wie ehrenamtlichen Laien erteilt werden, wenn sie die nötigen theologischen und menschlichen Fähigkeiten haben. Die Ordnung ist zunächst auf drei Jahre zur Probe befristet.

Die Präambel der Ordnung betont die Einheit von Sakramentenpastoral und Sakramentenspendung. Eine Beauftragung von Laien eröffne die Chance, "die glaubwürdige Verkündigung des Heilswillens Gottes zu stärken". Schon jetzt beteiligten sich nichtordinierte Haupt- und Ehrenamtliche an der Taufkatechese, an der Gestaltung der Taufgottesdienste und an der Begleitung der Täuflinge und ihrer Eltern. "All das geschieht in der konkreten Gesellschaft und Lebenssituation vor Ort, durch Nähe zu den Menschen und zur menschlichen Wirklichkeit. Damit der bleibende und unbedingte Beziehungswille Gottes lebensprägend wird, bedarf es kulturell und sozial plausibler Ausdrucks- und Vermittlungsformen", so die Präambel.

Beauftragung für drei Jahre

Die Ordnung selbst sieht vor, dass die Taufe von Laien dann gespendet werden kann, wenn diese auch die Taufkatechese und -vorbereitung übernommen haben. Hauptamtliche pastorale Mitarbeitende werden grundsätzlich als geeignet erachtet, mit der außerordentlichen Taufvollmacht beauftragt zu werden, bei Ehrenamtlichen kommen besonders diejenigen in Betracht, die langjährige Erfahrungen in der Taufkatechese haben. "Eine entsprechende menschliche, spirituelle und liturgische Kompetenz sowie ein Bezug zum Leben der Pfarrei werden vorausgesetzt." Die liturgische Ausbildung muss dabei mindestens auf dem Niveau der Leitung von Wort-Gottes-Feiern liegen. Die Beauftragung spricht jeweils der Bischof auf Antrag des Pfarrers nach Anhörung des Pfarrgemeinderats aus. Sie ist auf drei Jahre befristet. Die Taufe wird nach dem Rituale "Die Feier der Kindertaufe" von 2007 gespendet.

Die Ordnung beruft sich auf den Synodalen Weg. Die abschließende fünfte Synodalversammlung hatte im März den Handlungstext "Verkündigung des Evangeliums durch Lai*innen in Wort und Sakrament" verabschiedet, in dem unter anderem ein Konsultationsprozess zur Taufspendung durch Laien beschlossen wurde. Aus Rom wurde Ende März eine Absage an die im Handlungstext vorgesehenen Pläne bekannt. In einem Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, sah der Liturgiepräfekt Kardinal Arthur Roche keinen Spielraum für die Predigt von Laien in der Eucharistiefeier und die Taufe durch Laien.

Rom sieht keinen hinreichenden Mangel an Klerikern in Deutschland

Das Kirchenrecht sieht vor, dass nur Kleriker, also Bischöfe, Priester und Diakone, ordentliche Spender der Taufe sind. Nur bei Abwesenheit oder Verhinderung eines ordentlichen Spenders dürfen auch Taufkatechetinnen oder andere beauftragte Personen als außerordentliche Spender taufen. Im Notfall kann jeder Mensch taufen. In seinem Brief sah Roche für Deutschland keine Notwendigkeit für außerordentliche Spender: "Umstände im Zusammenhang mit der Abwesenheit oder Verhinderung eines ordentlichen Amtsträgers - zu verstehen in ähnlicher Weise wie bei der Feier der Eheschließung […], wonach ein ordentlicher Amtsträger nicht innerhalb eines Monats erreicht werden kann – scheinen in keiner Diözese im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz vorzuliegen, wenn man die Daten des Päpstlichen Jahrbuchs über die zur Verfügung stehenden Kleriker zugrunde legt."

Osnabrück ist nicht das erste deutschsprachige Bistum, das eine Taufspendung durch Laien erlaubt. Ende 2022 setzte der Rottenburger Bischof Gebhard Fürst ein Dekret in Kraft, das Laientheologen die Taufspendung ermöglicht. Im Frühjahr hatte schon das Bistum Essen die ersten Pastoral- und Gemeindereferenten für die Taufspendung beauftragt. Im Schweizer Bistum Basel taufen Laien schon seit Jahren, seit 2019 auch in Gemeinden, die nicht von Laien geleitet werden. (fxn)