Mitglieder bekennen sich "uneingeschränkt" zur Synodalität

Bayerns Katholikenkomitee: Mehr Mitverantwortung für Laienräte

Veröffentlicht am 23.04.2023 um 10:54 Uhr – Lesedauer: 

Vierzehnheiligen ‐ Bei seiner Frühjahrsvollversammlung hat sich das Landeskomitee der Katholiken in Bayern zur Synodalität in der Kirche bekannt und weitere Reformen gefordert: Gerade die Laienräte in den Diözesen bräuchten mehr Entscheidungskompetenz.

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Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern will sich für weitere Reformen in der Kirche stark machen. Unter anderem sollen die Räte der Ehrenamtlichen in den sieben katholischen (Erz-)Bistümern mehr Mitverantwortung und Entscheidungsmöglichkeiten bekommen. Dafür sprach sich das höchste Laiengremium im Freistaat mehrheitlich bei seiner Frühjahrsvollversammlung im fränkischen Vierzehnheiligen aus. Es gehe darum, die "Teilhabe aller Getauften" an der Sendung der Kirche zu verwirklichen.

Das Präsidium wurde beauftragt, dazu eine Arbeitsgruppe zu gründen. Hintergrund war ein Antrag des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB) Bayern. Darin wurde darauf verwiesen, dass es vor allem Frauen seien, die "das soziale und das kirchliche Miteinander vor Ort "am Laufen halten". Ein Mitbestimmungsrecht hätten sie jedoch nicht.

Schritte zu geschwisterlicher Kirche

Die gewählten Räte mit mehr Entscheidungskompetenzen auszustatten – auch hinsichtlich der Mitbestimmung bei Bischofsernennungen – sei einer von vielen Schritten in Richtung einer geschwisterlichen Kirche, heißt es in der Begründung. Für den KDFB könne nur eine Kirche, in der Laien und Kleriker auf Augenhöhe kirchliches Leben gestalteten, eine "glaubwürdige und zukunftsfähige Kirche" sein.

Nach den Worten des Vorsitzenden des Landeskomitees, Joachim Unterländer, bekennen sich die Mitglieder "uneingeschränkt zu einer Synodalität" – in der Weltkirche und auch durch die Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Wegs, des deutschen Reformprojekts der katholischen Kirche: "Wir werden gerade in Bayern den Weg der Umsetzung unterstützen und positiv begleiten."

Joachim Unterländer
Bild: ©KNA/Christoph Renzikowski (Archivbild)

"Wir werden gerade in Bayern den Weg der Umsetzung unterstützen und positiv begleiten", betont Joachim Unterländer, Vorsitzender des Landeskomitees der Katholiken in Bayern.

Sein Stellvertreter Christian Gärtner verwies jedoch darauf, dass die Laiengremien im Freistaat vor der Frage stünden, wie sie damit umgehen sollten, "dass die Mehrheit der bayerischen Bischöfe bei den meisten Beschlüssen des Synodalen Wegs nicht mitgehen will". Dennoch hoffe er, dass die Beschlüsse einen Beitrag dazu leisten könnten, wie Macht in der Kirche breiter verteilt und wirkungsvoller kontrolliert werde.

Allerdings sei er sich bewusst, so Gärtner, dass all diese Reformbemühungen zwar notwendig seien, aber für eine wirksame Wiederbelebung des christlichen Glaubens nicht genügten. Diese werde nur gelingen, wenn der Missbrauchsskandal in allen Bistümern und weltweit ehrlich und transparent aufgearbeitet werde. Dafür plädierte auch Unterländer. Er sieht nach eigener Aussage zusätzlich den Staat in der Pflicht, ein Gesamtkonzept für Aufklärung, Entschädigung und Prävention zu entwickeln, auch für Missbrauchsfälle in anderen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen.. Nötig sei eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene.

Aufruf zu Sozialwahl

Weiter rief das Landeskomitee zur Beteiligung an den Sozialwahlen 2023 auf. Gerade in Zeiten großer Herausforderungen in Alters- und Gesundheitsversorgung sei es wichtig, daran mitzuwirken. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle Bezieherinnen und Bezieher der Altersversorgung in den Sozialversicherungssystemen sollten ihr Wahlrecht nutzen.

Mehr als 50 Millionen Versicherte deutschlandweit sind bis 31. Mai aufgerufen, in der Sozialversicherung ihre Vertreterinnen und Vertreter zu wählen, heißt es in der Stellungnahme. Das Landeskomitee erinnerte an die Bedeutung der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung sowie den Berufsgenossenschaften. Damit könnten Grundsätze der katholischen Soziallehre im Sozialstaat umgesetzt werden. Dabei handle es sich auch um gelebte Demokratie in Wirtschaft und Gesellschaft. In Einzelfällen wie auch in grundsätzlichen Fragen der Gesundheits- und Sozialpolitik könne auf die Beteiligung der Betroffenen nicht verzichtet werden. (KNA)