Diözesane Betroffenenbeiräte vernetzen sich erstmals
Die diözesanen Betroffenenbeiräte vernetzen sich erstmals in einer gemeinsamen Tagung. Am Dienstag treffen sich Vertreterinnen und Vertreter von mindestens 17 Beiräten zu einem digitalen Vernetzungstreffen, teilten die Organisatoren der Tagung gegenüber katholisch.de mit. Für die Organisation zeichnet die Sprecherin des Betroffenenbeirats Ost, Sabine Otto, und der Sprecher des Passauer Beirats, Rolf Fahnenbruck, verantwortlich. "Wir wollen uns miteinander bekannt machen und ausloten, wie eine konstruktive Zusammenarbeit der Bistumsbeiräte aussehen kann", erläuterte Otto. Hauptsächlich gehe es um Erfahrungsaustausch. "Wir wollen miteinander Informationen und Ergebnisse unserer Arbeit teilen und für Schwierigkeiten und Hemmnisse miteinander nach Lösungen suchen – gern basierend auf Lösungen, die in jeweils anderen Bistümern gefunden worden sind und die sich dort vielleicht auch schon bewährt haben", ergänzt Fahnenbruck.
Die Betroffenenbeiräte der Bistümer werden auf Grundlage der Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland zwischen der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) eingerichtet. Ziel ist es, von sexuellem Missbrauch betroffene Menschen an Aufarbeitungsprozessen maßgeblich zu beteiligen, vorzugsweise in der Form eines Betroffenenbeirats, der die Aufarbeitungskommissionen berät und Mitglieder in die Kommission entsendet. Strukturen der Zusammenarbeit zwischen den Beiräten legt die Gemeinsame Erklärung nicht fest.
Fast alle Bistümer haben Betroffenenbeirat
Nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und der Bistümer gibt es 20 Betroffenenbeiräte, die 25 der deutschen 27 Diözesen und die Militärseelsorge abdecken, darunter drei überdiözesane Gremien: der Betroffenenbeirat Ost für Berlin, Dresden-Meißen, Görlitz und die Militärseelsorge; ein gemeinsamer Betroffenenrat für Hamburg, Hildesheim und Osnabrück sowie der Rat ursprünglich für Mainz, Limburg und Fulda, aus dem Mainz mittlerweile zugunsten eines diözesanen Beirats ausgeschieden ist. In Erfurt, Münster und Paderborn gibt es freie oder offene Formen der Betroffenenbeteiligung in Absprache mit der UBSKM. Noch keinen Beirat gibt es in Magdeburg, wo aktiv nach Betroffenen gesucht wird. Die Mainzer Vertreter des ehemaligen gemeinsamen Beirats arbeiten weiter in der diözesanen Aufarbeitungskommission mit, ein eigenständiger Mainzer Rat wird noch errichtet. Hinzu kommt der Betroffenenbeirat bei der DBK.
Im Dezember forderte der Betroffenenbeirat beim Bistum Trier alle Bistümer und die DBK auf, Betroffene sexualisierter, körperlicher oder seelischer Gewalt bei der Selbstorganisation "personell, organisatorisch, finanziell und legislativ" angemessen zu unterstützen. Vorausgegangen waren Unstimmigkeiten bei der Beteiligung des Betroffenenbeirats Ost an der unabhängigen Aufarbeitungskommission. (fxn)