Betroffenenbeirat fordert angemessene Beteiligung in allen Bistümern
Der Betroffenenbeirat beim Bistum Trier fordert alle Bistümer und die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) auf, Betroffene sexualisierter, körperlicher oder seelischer Gewalt bei der Selbstorganisation zu unterstützen. Das Gremium sprach sich am Donnerstag in einem "Trierer Impuls" dafür aus, die Betroffenenorganisationen "personell, organisatorisch, finanziell und legislativ" angemessen zu unterstützen und über diese Unterstützung regelmäßig öffentlich zu berichten. Immer noch gebe es in Deutschland Diözesen, in denen es an einer strukturell verankerten Stimme der Betroffenen fehle. "Wir halten dies für einen erheblichen Mangel, der rasch beseitigt werden muss", so der Trierer Betroffenenbeirat. Die genaue Ausgestaltung der Einbindung könne variieren. Es brauche aber in jedem Fall eine "gesicherte und relevante Mitwirkung bei kirchlichen Präventions-, Aufarbeitungs- und Entschädigungsmaßnahmen".
Die Einbindung im eigenen Bistum bewertet der Trierer Betroffenenbeirat als gut. "Trotz unserer Gewaltvorerfahrungen mit der Institution Kirche setzen wir in unserer Arbeit mit deren jetzigen Vertretern auf gegenseitiges Vertrauen, eine klare, transparente Sprache sowie auf Kooperation und Bereitschaft zum Pragmatismus", so die Stellungnahme. Auf dieser Grundlage hätte der Beirat im Interesse von Betroffenen bisher "ganz überwiegend positive Erfahrungen" gesammelt. In Gremien wie dem Beraterstab des Bischofs und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission habe der Beirat "gestaltend kooperieren" und vor allem in den Bereichen Aufarbeitung, Entschädigung und Prävention relevante Impulse setzen können. Die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit des Gremiums sei gesichert.
Unstimmigkeiten in ostdeutschem Betroffenenbeirat
Einen konkreten Anlass in anderen Bistümern nannte der Trierer Betroffenenbeirat nicht. Zuletzt gab es Unstimmigkeiten bei der Beteiligung im gemeinsamen Betroffenenbeirat im Erzbistum Berlin, den Bistümern Dresden-Meißen und Görlitz sowie der Katholischen Militärseelsorge. Mitte November kündigten die Mitglieder an, ihre Beteiligung an einer unabhängigen Aufarbeitungskommission ruhen zu lassen. Anlass ist eine Änderung der Satzung durch die Bischöfe, durch die Betroffene nicht in den Vorstand des Gremiums gewählt werden können. Nach eigenem Bekunden wurde der Betroffenenbeirat erst nachträglich informiert.
Grundlage für die Arbeit der unabhängigen Betroffenenbeiräte bei den Bistümern ist die "Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland", die die damaligen Missbrauchsbeauftragten der DBK und der Bundesregierung 2020 unterzeichnet hatten. Darauf aufbauend hat die DBK eine Rahmenordnung für das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren der Betroffenenbeiräte verabschiedet. Der 2021 eingerichtete Trierer Betroffenenbeirat besteht aus fünf Personen und hat die Aufgabe, eine kontinuierliche und institutionalisierte Beteiligung von Betroffenen an der Arbeit des Bistums im Bereich von Intervention und Prävention von sexualisierter Gewalt sicherzustellen. (fxn)