Caritas-Chefin sieht großen Regelungsbedarf bei Suizidbeihilfe
Einen großen Regelungsbedarf rund um Fragen der Suizidbeihilfe sieht Caritaspräsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Es müsse gesetzliche Standards geben, die Kriterien für den frei geäußerten Willen des Sterbewilligen etablieren, mahnte sie in einem am Mittwoch auf dem Blog "Kreuz-und-quer.de" der Konrad-Adenauer-Stiftung veröffentlichten Gastbeitrag. "Die Frage, wie die Freiverantwortlichkeit geschützt werden und der Nachweis der Freiverantwortlichkeit erfolgen soll, kann keinesfalls denen überlassen werden, die Suizidhilfe als Geschäftsmodell betreiben."
Überdies bräuchten Träger von Einrichtungen etwa der Alten- oder Eingliederungshilfe Sicherheit, "wann und wie sie es Suizidhilfevereinen untersagen können, auf ihrem Gelände ein- und auszugehen". Dabei gehe es nicht nur um kirchliche Träger oder ein katholisches Sonderrecht, betonte die Caritas-Präsidentin. Stattdessen müsse der Gesetzgeber deutlich machen, dass es religiöse wie nicht-religiöse Gründe für Räume gebe, "in denen Klienten und Klientinnen verlässlich nicht mit der Frage konfrontiert werden, ob sie Suizidassistenz in Anspruch nehmen wollen".
Welskop-Deffaa: Psychosoziale Beratungsangebote ausbauen
Welskop-Deffaa sprach sich zudem erneut dafür aus, psychosoziale Beratungsangebote auszubauen und finanziell besser zu unterstützen, die einem Suizid vorbeugen oder der Suizidbeihilfe vorgeschaltet werden. "Nur mit einer ausgebauten Suizidprävention können der Suizidhilfe klare Grenzen gesetzt werden und können wir der Normalisierung des assistierten Suizids entgegenwirken."
Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Zugleich formulierten die Karlsruher Richter ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben - und zwar unabhängig von Alter oder Krankheit. Dazu könne auch die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden. Derzeit liegen im Bundestag drei Gesetzentwürfe vor, die einen Missbrauch von Suizidbeihilfe verhindern und garantieren sollen, dass Suizidwillige eine selbstbestimmte und freie Entscheidung treffen. (KNA)