Aufbewahrung künftig in Kirchen oder der Bischöflichen Hauskapelle

Bistum Regensburg will Reliquien aus Depot an Pfarreien zurückgeben

Veröffentlicht am 24.05.2023 um 12:54 Uhr – Lesedauer: 

Regensburg ‐ Überreste von Seligen und Heiligen müssen würdig untergebracht werden. In Regensburg sind viele Reliquien bisher in den Kunstdepots der Diözese – das hat nun ein Ende: Sie sollen zurück in Kirchen – entweder an ihren Herkunftsort oder die bischöfliche Kapelle.

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Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer lässt Reliquien aus den Kunstsammlungen des Bistums in Kirchen überführen. Die Reliquien werden künftig in der Bischöflichen Hauskapelle aufbewahrt, teilt die Diözese im aktuellen Amtsblatt (Dienstag) mit. Gegenüber katholisch.de erläuterte ein Sprecher, dass das erste Ziel sei, die Reliquien in Kirchen des Bistums angemessen unterzubringen. Reliquien, bei denen das nicht möglich ist, sollen statt wie bisher in Depots in der Bischöflichen Hauskapelle untergebracht werden. Bisher sei in den Kunstsammlungen eine größere Anzahl von Reliquien, die dem Bistum aus Pfarr- und Nebenkirchen zur Aufbewahrung oder als Leihgabe übergeben wurden. "Es handelt sich überwiegend um Fragmente des Leibes von Seligen und Heiligen sowie Fragmente von Gegenständen, die in direktem Kontakt mit diesen Personen waren", so das Amtsblatt.

"In der Vergangenheit wurden verschiedene Reliquien im Diözesanmuseum und dessen Depot eingelagert", erläutert ein Sprecher des Bistums. Daher stelle sich seit längerem die Frage nach einer würdigen Aufbewahrung: "Reliquien dienen der Verehrung, haben nur bedingten musealen Charakter und sollen auch möglichst in keinem Depot unter einer Inventarisierungsnummer untergebracht sein." Daher solle nun geklärt werden, wem im Einzelfall die Reliquien gehören und ob nicht dort vor Ort eine würdige Aufbewahrung möglich ist. In Übereinstimmung mit den kirchenrechtlichen Normen habe Voderholzer nun die Verbringung in seine Hauskapelle veranlasst, heißt es im Amtsblatt. Die betroffenen Pfarrkirchenstiftungen seien bereits darüber informiert worden. Bis zur Überführung bestehe die Möglichkeit, die Reliquien wieder in ihre Herkunftskirche zurückzunehmen. Voraussetzung dafür ist ein würdiger Verehrungs- und Aufbewahrungsort. 

Pflicht zur würdigen Aufbewahrung

Gemäß der Instruktion "Die Reliquien in der Kirche. Echtheit und Aufbewahrung" (2017) der Heiligsprechungskongregation ist der jeweilige Diözesanbischof für die Reliquien in seiner Diözese zuständig. Er muss dafür sorgen, dass sie würdig aufbewahrt werden. Bedeutende Reliquien müssen "an Orten aufgestellt werden, die ihre Sicherheit gewährleisten, ihre Sakralität respektieren und ihrer Verehrung förderlich sind". Fragmente des Leibes von Seligen und Heiligen sowie von Gegenständen, die im direkten Kontakt mit ihnen waren, gelten gemäß der Instruktion als "wenig bedeutende Reliquien": "Sie müssen möglichst in versiegelten Schaugefäßen verwahrt werden. Auf jeden Fall sind sie in religiöser Gesinnung aufzubewahren und zu ehren, wobei jede Form von Aberglaube oder Vermarktung zu vermeiden ist." Ein explizites Gebot, Reliquien nur in Kirchen und Kapellen unterzubringen, findet sich im kirchlichen Recht aber nicht.

Reliquien von Seligen und Heiligen werden in der Kirche von alters her verehrt, "weil der für die Auferstehung bestimmte Leib der Seligen und Heiligen auf Erden der lebendige Tempel des Heiligen Geistes war und das Werkzeug ihrer Heiligkeit, die vom Apostolischen Stuhl durch ihre Selig- und Heiligsprechung anerkannt worden ist". Neben körperlichen Überresten gelten auch Gegenstände als Reliquien, die mit ihnen in Berührung gekommen sind. (fxn)

24. Mai 2023, 16 Uhr: Ergänzt um Erläuterung des Bistums.