Caritas-Panel: Überdurchschnittliche Tarifbindung und Mitbestimmung
Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung sind in den Einrichtungen der Caritas deutlich höher als in den Unternehmen deutschlandweit insgesamt. Laut den Ergebnissen des "Caritas-Panel 2022" vergüten 99 Prozent der befragten Caritas-Einrichtungen ihre Beschäftigten nach einer tariflichen Regelung, in knapp 80 Prozent der Einrichtungen gibt es eine Mitarbeitervertretung, wie die Caritas-Dienstgeber am Mittwoch mitteilten. "Der Dritte Weg führt nicht nur zu guten Löhnen, sondern auch zu einer extrem hohen Tarifbindung und einer starken betrieblichen Mitbestimmung", betonte der Vorsitzende der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas, Norbert Altmann, gegenüber katholisch.de.
Laut dem "IAB-Betriebspanels" 2021 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung liegt der Anteil der Betriebe mit betrieblicher Interessenvertretung in der Gesamtwirtschaft bei 25 Prozent, 48 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiten in Betrieben ohne direkte Tarifbindung. Die Caritas-Dienstgeber sehen diese Vergleichszahlen als Bestätigung für den Dritten Weg, bei dem paritätisch aus Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern besetzte arbeitsrechtliche Kommissionen Vergütungsregelungen beschließen. "Da es sich bei den im Dritten Weg organisierten Rechtsträgern nicht um einen Konzern, sondern um viele rechtlich selbständige Unternehmen handelt, würde eine Abschaffung des Dritten Wegs einen Wegfall der hohen Tarifbindung und der starken betrieblichen Mitbestimmung im Bereich der Caritas zur Folge haben", befürchten die Caritas-Dienstgeber. In der vergangenen Woche hat die Gewerkschaft ver.di eine Kampagne zur Abschaffung von Ausnahmeregeln für Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht gestartet.
An der Erhebung des Caritas-Panels haben 262 Rechtsträger teilgenommen, die insgesamt rund 90.000 Beschäftigte haben und nach Angaben der Caritas-Dienstgeber die Hilfebereiche und Regionen der Caritas gut repräsentieren. 95 Prozent der Befragten vergüten nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas, je zwei Prozent nach Arbeitsvertragsrichtlinien eines Bistums oder nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. (fxn)