Mitwirkung und Duldung in kirchlichen Einrichtungen ausschließen

Assistierter Suizid: Bischof Voderholzer für Schutzraumklausel

Veröffentlicht am 22.06.2023 um 16:16 Uhr – Lesedauer: 

Regensburg ‐ Der Bundestag stimmt demnächst über den assistierten Suizid ab. Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer fordert für das Gesetz eine Schutzraumklausel für kirchliche Einrichtungen – diese gerieten sonst in Widerspruch zum christlichen Glauben.

  • Teilen:

Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer fordert eine Schutzraumklausel für kirchliche Einrichtungen beim geplanten Gesetz zum assistierten Suizid. Mitwirkung und auch Duldung solcher Assistenz in katholischen Einrichtungen und Diensten müssten ausgeschlossen werden können, erklärte Voderholzer am Donnerstag in Regensburg. Sonst gerieten die Einrichtungen in Widerspruch zum christlichen Glauben.

Mit der Bundesleitung des Malteserhilfsdienstes stellt Voderholzer in seiner Stellungnahme klar: Gemeinsames Ziel aller katholischen Träger und Einrichtungen sei es, auf Basis des christlichen Glaubens den "versorgten und begleitenden Menschen, insbesondere einsamen, schwachen und kranken Personen" einen geschützten Raum für das Leben anzubieten.

Nach Ansicht des Bischofs liegt es auf der Hand, dass sich der Druck auf unheilbar kranke Menschen stark erhöhen werde, sobald der assistierte Suizid eine legale Möglichkeit sei. Dabei verwies er auch auf hohe Kosten und Fachkräftemangel in der Pflege. Der Druck müsse nicht einmal von außen kommen, sagte er. "Gerade alte oder kranke Menschen sind so selbstlos, dass sie diesen Gedanken in sich aufkommen spüren." Die Bischofskonferenz hatte sich bereits im November 2022 besorgt über die Folgen einer möglichen Normalisierung der Beihilfe zum Suizid geäußert. (KNA)