Vorsitzende der Aufarbeitungskommission Ost ist zurückgetreten
Die Vorsitzende der Interdiözesanen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs (IKA), Uta-Maria Kuder, ist von ihrem Amt zurückgetreten, bleibt aber weiterhin Mitglied des Gremiums. Das bestätigte die Geschäftsstelle der Kommission auf Anfrage von katholisch.de am Donnerstag. Hintergründe zum Rücktritt und zum weiteren Vorgehen werde die Kommission aber erst in der kommenden Woche nach ihrer nächsten Sitzung mitteilen. Die ehemalige mecklenburg-vorpommersche Justizministerin Kuder war erst im Mai bei der konstituierenden Sitzung der Aufarbeitungskommission der (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Görlitz und der Militärseelsorge als Vorsitzende gewählt worden.
Anlässlich der Konstituierung der Kommission äußerte der Betroffenenbeirat Ost deutliche Kritik daran, dass die Akten der Militärseelsorge und der Kirchengerichte für die Arbeit der Kommission nicht zur Verfügung stehen. An der konstituierenden Sitzung konnte nur eine Vertreterin des Beirats teilnehmen, da ein zweiter Vertreter aus den Reihen der Betroffenen nicht rechtzeitig von den Bischöfen berufen wurde. Daher hatte die Betroffenenvertreterin der Konstituierung im Namen des Beirats widersprochen und gefordert, bis zur Berufung des zweiten Betroffenenvertreters nur einen kommissarischen Vorsitz zu wählen. "Der Betroffenenbeirat bezweifelt, dass die Aufbereitungskommission für Berlin, Dresden-Meißen, Görlitz und die Katholische Militärseelsorge (IKA) Betroffene angemessen beteiligen und die Interessen Betroffener bei der Aufarbeitung berücksichtigen wird", hieß es in der Mitteilung des Betroffenenbeirats.
Insgesamt gehören der Kommission derzeit neun Mitglieder an. Je ein Mitglied wird von den Landesregierungen von Berlin, Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, den drei beteiligten Bistümern sowie den Diözesanräten entsandt. Dazu kommen zwei Plätze für Vertreter des Betroffenenbeirats. Kuder ist die Vertreterin der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns. Die Kommission wurde von den beteiligten Bistümern auf Grundlage der Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch zwischen der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) eingerichtet. Sie ist nicht Teil kirchlicher Strukturen und arbeitet weisungsfrei. (fxn)