Bistums-Betroffenenbeiräte: Betroffenen-Daten besser schützen
Der Arbeitskreis der Betroffenenbeiräte der deutschen Bistümer fordert einen besseren Schutz der Daten aller von Missbrauch betroffenen Menschen. "Es ist zwingend die Zustimmung der Betroffenen zur Offenlegung ihrer personenbezogenen Daten einzuholen. Von dieser Regelung akzeptieren wir keine Ausnahme", heißt es in einer am Sonntag veröffentlichten Erklärung nach einem zweitägigen Treffen in Berlin.
Der Arbeitskreis wendet sich damit gegen eine von der Bischofskonferenz empfohlene "Musterordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten". Diese solle auch in Einzelfällen die Offenlegung und Weitergabe personenbezogener Daten zum Zweck der Aufarbeitung ohne Einwilligung der betroffenen Personen ermöglichen, so der Arbeitskreis.
Ohne Schutz könnten Betroffene zurückschrecken
Das öffentliche Interesse an Aufarbeitung dürfe nicht über dem Interesse der Betroffenen am Schutz ihrer sensiblen personenbezogenen Daten stehen. Daher fordere man eine entsprechende Änderung in der Musterordnung. Ohne diesen Datenschutz könnten Betroffene vor einer Meldung des Missbrauchs an die Kirche eher zurückschrecken: "Der Arbeitskreis unterstützt Aufarbeitung und Forschung, jedoch immer unter Beteiligung der Betroffenen und dem Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte."
Darüber hinaus fordert der Arbeitskreis eine stärkere Vernetzung, um die Kommunikation zwischen den Bistumsbeiräten und dem Betroffenenbeirat bei der Bischofskonferenz zu verbessern. Dieser solle sich zudem künftig am besten aus Mitgliedern der Bistumsbeiräte zusammensetzen.
Zum Sprecher des Kreises wurde Bernd Held gewählt, zu seinen Stellvertretern Sabine Otto und Norbert Thewes. (KNA)