Medien: Weitere Schmerzensgeldklage gegen Erzbistum Köln
Eine weiteres Missbrauchsopfer hat laut Medienberichten das Erzbistum Köln auf ein hohes Schmerzensgeld verklagt. Die Pflegetochter Melanie F. des inzwischen aus dem Klerikerstand entlassenen Priesters U. soll eine Entschädigung von 830.000 Euro fordern, melden der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch) und der WDR. Der Sender berichtet darüber hinaus noch von weiteren 20.000 Euro für weitere Kosten etwa für Therapien.
Mitte Juni hatte das Landgericht Köln entschieden, dass das Erzbistum Köln dem missbrauchten früheren Messdiener Georg Menne die bislang höchste Schmerzensgeldsumme von 300.000 Euro zahlen soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Menne hatte 725.000 Euro plus 80.000 Euro für mögliche künftige Schäden gefordert.
U. war im vergangenen Jahr in einem aufsehenerregenden Prozess wegen mehrfachen Missbrauchs zu 12 Jahren Haft verurteilt worden. Laut "Stadt-Anzeiger" und WDR wird auch dessen Pflegetochter vom Bonner Anwalt Eberhard Luetjohann vertreten, der für Menne tätig ist.
Vielfach missbraucht
Die heute 56-Jährige sei von ihrem Pflegevater in den späten 70er und frühen 80er Jahren vielfach aufs Schwerste missbraucht worden, so die Medienberichte. Eine ihr nach eigenen Angaben nicht bewusste Schwangerschaft sei durch einen gynäkologischen Eingriff beendet worden, dessen Ziel U. und der Frauenarzt ihr verheimlicht hätten. Bei der zweiten Schwangerschaft habe sie sich selbst für einen Abbruch entschieden.
Luetjohann bekundete im "Stadt-Anzeiger" die Erwartung, dass das Erzbistum wie bei Menne auch in diesem Fall auf die Einrede der Verjährung verzichte. Sonst wäre "der Marianengraben der Unmoral erreicht".
Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller räumt der Klage hohe Erfolgsaussichten ein. "Die Vergehen und die kirchlichen Versäumnisse sind gut dokumentiert", sagte er dem "Stadt-Anzeiger". Den katholischen Bistümern und evangelischen Landeskirchen stehe "eine Klagewelle" bevor, weil sich immer mehr Betroffene ermutigt sähen, für ihre Rechte vor staatliche Gerichte zu ziehen. Wenn sich die Rechtsprechung des Landgerichts Köln verstetige und Betroffene künftig hohe sechsstellige Summen zugesprochen bekämen, "droht finanzschwachen Bistümern bald die Insolvenz". Landgericht Köln und Erzbistum Köln waren am Dienstagabend für eine Stellungnahmen nicht erreichbar. (KNA)