Aufarbeitung: Münster legt Rechtsmittel gegen Datenschutzaufsicht ein
Das Bistum Münster hat Rechtsmittel gegen einen Bescheid der katholischen Datenschutzaufsicht wegen der Weitergabe von Akten zur Missbrauchsaufarbeitung eingelegt. Der Grund dafür sei aber nicht, dass das Bistum keine Entschädigung leisten wolle, erläuterte der Interventionsbeauftragte der Diözese Peter Frings gegenüber katholisch.de am Donnerstag. "Vielmehr ist für uns – ausgelöst durch den Schritt einer betroffenen Person – wichtig, genau zu erfahren, wo bei uns der Fehler liegt, was wir anders hätten machen müssen und was man künftig beachten muss", so Frings weiter. Der bisherige Bescheid des Katholischen Datenschutzzentrums (KDSZ) Dortmund sei nur sehr wenig aussagekräftig. Zuständig für die Überprüfung des Bescheids ist das Interdiözesane Datenschutzgericht. Die betroffene Person, die sich bei der Aufsicht beschwert hatte und so den Vorgang ausgelöst hatte, sei über die Rechtsmittel bereits vorab informiert worden.
Ende Juni hatte die Diözese mitgeteilt, dass das KDSZ Dortmund als zuständige Datenschutzaufsicht eine Datenschutzverletzung festgestellt hat. Auf die Beschwerde einer betroffenen Person hin hatte die Aufsicht festgestellt, dass die Weitergabe von teilweise anonymisierten Akten aus dem Verfahren zur Anerkennung des Leids an die Forschergruppe die betroffene Person in ihren Rechten verletzt hat. Nach Ansicht der Aufsicht hätten nicht nur Namen, Adressen und weitere direkt die Person identifizierende Daten geschwärzt werden müssen, sondern auch die Schilderung des Tathergangs. Die betroffene Person habe durch die Presseveröffentlichungen im Nachgang der im vergangenen Juni vorgestellten Studie eine Retraumatisierung erfahren, hieß es in der Mitteilung des Bistums. "Das bedauern wir, und wir haben uns sofort nach Eingang des Bescheids des KDSZ mit der betroffenen Person in Verbindung gesetzt", betonte Frings im Juni. Er befürchtete aber auch, dass bei einer Zugrundelegung der Anforderungen des KDSZ als Maßstab oder datenschutzrechtlichen Rahmen für die Aufarbeitung der Kirche schnell wieder Vertuschung vorgeworfen werden würde.
Für die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Universität Münster ist die Landesdatenschutzbeauftragte Nordrhein-Westfalens zuständig. Frings hofft, dass die Verantwortung der Universität Münster für die Veröffentlichung, die das Bistum hier sieht, von der Landesdatenschutzaufsicht geprüft wird. Auf Anfrage bestätigte ein Sprecher der Landesdatenschutzbeauftragten den Eingang des Schreibens des KDSZ Dortmunds: "Unsere Bewertung ist jedoch noch nicht abgeschlossen." Die Bedingungen, unter denen kirchliche Daten und Unterlagen für Aufarbeitungsprojekte verwendet werden können, stehen in der Diskussion. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat eine Musterordnung erlassen, die eine Verwendung auch ohne Einwilligung der Betroffenen ermöglicht. Die Musterordnung wurde bereits von fünf Bistümern in Kraft gesetzt. In Münster gibt es keine derartige Rechtsgrundlage im kirchlichen Recht. Die Regelungen der Musterordnung wurden vom Arbeitskreis der diözesanen Betroffenenbeiräte scharf kritisiert, die DBK will aber vorerst daran festhalten. (fxn)
14. Juli 2023, 15.30 Uhr: Ergänzt um Auskunft der Landesdatenschutzbeauftragten