Neuer Termin für Schmerzensgeld-Verhandlung gegen Bistum Trier
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann muss am 6. September vor dem Arbeitsgericht Trier erscheinen. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, geht es um die Schmerzensgeldklage einer Bistumsangestellten und Missbrauchsbetroffenen gegen den Bischof und das Bistum.
Die als Karin Weißenfels bekannte Frau fordert von Ackermann und dem Bistum 20.000 Euro Schmerzensgeld. Hintergrund ist, dass der Bischof den wirklichen Namen der unter Pseudonym bekannten Betroffenen sexueller Übergriffe vor etwa 40 Mitarbeitenden offengelegt hatte. Die Frau gibt an, dies habe sie retraumatisiert und gravierend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Ackermann unterzeichnete nach der Namensnennung eine Unterlassungserklärung und bat um Entschuldigung.
Die Frau hatte mehrfach von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er- bis zu den 2000er-Jahren berichtet. Im März fand in dem Rechtsstreit bereits ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht statt, bei dem sich die Parteien nicht einigten. Ein weiterer Gerichtstermin im Juni fiel krankheitsbedingt aus. (KNA/fxn)