Ohne Weihe konzelebriert und getauft

Falscher Priester zu Haftstrafe verurteilt

Veröffentlicht am 21.07.2023 um 08:57 Uhr – Lesedauer: 

Stuttgart ‐ Im vergangenen Sommer tauchte ein junger Mann in Soutane und Römerkragen in einer Gemeinde auf. Er feierte Messen und taufte sogar – obwohl er in Wirklichkeit gar kein Priester ist. Jetzt wurde er verurteilt – nicht nur wegen Amtsmissbrauchs.

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Das Amtsgericht Stuttgart hat den jungen Mann, der sich im vergangenen Jahr im Bistum Rottenburg-Stuttgart als Priester ausgegeben hat, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Auf katholisch.de-Anfrage teilte der Sprecher des Amtsgerichts mit, dass der Angeklagte am Montag wegen Missbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen sowie wegen Diebstahls, Computerbetrugs in elf Fällen und Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde. Außerdem wurde eine Einziehung von Wertersatz angeordnet, der Verurteilte muss also den Gegenwert von nicht mehr vorhandenem Diebesgut erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel wurden eingelegt.

Im vergangenen August hatte zuerst das Bistum Speyer vor dem jungen Mann gewarnt, der aus der Diözese stammt. Kurz darauf wurde bekannt, dass er im Bistum Rottenburg-Stuttgart als angeblicher Priester Messen konzelebriert und sogar ein Kind getauft hatte: In der württembergischen Stadt Winnenden soll sich der 22-Jährige in Soutane und Römerkragen als Priester aus dem Bistum Mainz ausgegeben haben.

Sowohl nach staatlichem wie auch nach kirchlichem Recht steht es unter Strafe, sich fälschlich als katholischer Priester auszugeben. Das unbefugte Führen von Amts- und Dienstbezeichnungen, öffentlichen Würden und das unbefugte Tragen von Amtsbekleidungen ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe belegt. Die Titel und Abzeichen von Kirchen sind dabei staatlichen gleichgestellt. Das kanonische Recht sieht für die Anmaßung eines Kirchenamts eine "gerechte Strafe" vor. Wer ohne Priesterweihe das eucharistische Opfer zu feiern versucht, zieht sich die Tatstrafe des Interdikts zu und darf damit keine Sakramente empfangen und keinen aktiven Anteil an Gottesdiensten und anderen Zeremonien haben. Je nach Schwere des Delikts können auch weitere Strafen bis hin zur Exkommunikation verhängt werden. (fxn)

21. Juli 2023, 12 Uhr: Information zu eingelegten Rechtsmitteln ergänzt.