Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Umbenennung ab

Trier: Bischof-Stein-Platz wird am Mittwoch "Platz der Menschenwürde"

Veröffentlicht am 01.08.2023 um 17:50 Uhr – Lesedauer: 

Trier ‐ Bereits Anfang Juli hatte der Trierer Stadtrat beschlossen, den Bischof-Stein-Platz in "Platz der Menschenwürde" umzubenennen" – ein Mitglied des Rates klagte jedoch gegen den Schritt. Das Verwaltungsgericht hat seinen Antrag nun abgelehnt.

  • Teilen:

Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Eilantrag gegen die Umbenennung des Bischof-Stein-Platzes in "Platz der Menschenwürde" abgelehnt. Die Stadt Trier will nun am Mittwochmorgen die neuen Schilder anbringen, wie der Sprecher der Stadt auf Anfrage mitteilte. "Die Beschilderung wird jetzt umgehend aufgehängt, um damit dem dringenden Wunsch der Opfer-Vereinigung so schnell wie möglich zu erfüllen." Betroffene hatten sich im Zuge der Aufarbeitung von Missbrauch im Bistum Trier für eine Umbenennung des Platzes eingesetzt.

Bischof Bernhard Stein (1903-1993) wusste einer Studie zufolge von Missbrauch an Kindern und schützte Täter. Er war von 1967 bis 1980 Bischof in der Moselstadt.

Über den neuen Namen des Platzes gab es Diskussionen. Der Stadtrat hatte am 5. Juli beschlossen, den Platz in der Innenstadt in "Platz der Menschenwürde" umzubenennen. Missbrauchsbetroffene hatten diesen Namen gewünscht. Zuvor hatte der zuständige Ortsbeirat nach einer Entscheidung des Stadtrates vom 1. Februar dafür gestimmt, den früheren Namen "Windstraße/Hinter dem Dom" wieder anzunehmen. Diese Vorlage fand bei der finalen Abstimmung im Stadtrat keine Mehrheit.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Geklagt hatte ein Mitglied des Trierer Stadtrates gegen den Stadtrat und den Oberbürgermeister. Am Dienstag teilte das Verwaltungsgericht mit, dass der Antrag unzulässig sei. Die Rechte des Antragstellers als Stadtratsmitglied seien nicht verletzt worden. Der Mann hatte argumentiert, verschiedene Schritte in dem Verfahren seien rechtswidrig gewesen.

Das Verwaltungsgericht führte weiter aus, dass in dem Verfahren zur Umbenennung und durch die Umbenennung keine "organschaftlichen Rechte" des Stadtratsmitglieds verletzt worden seien. Der Kläger habe daher keinen Anspruch darauf, die Umbenennung zu verhindern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschwerde einlegen.

Mitte Juli hätten die Straßenschilder des Platzes ursprünglich getauscht werden sollen. Aufgrund der Klage setzte die Stadt Trier diesen Schritt zunächst jedoch aus. (KNA)