Anerkennung des Ortsbischofs, nicht aber seiner Vollmachten

Texanische Nonnen weisen Vorwurf des Schismas zurück

Veröffentlicht am 25.08.2023 um 11:36 Uhr – Lesedauer: 

Arlington ‐ Die Karmelitinnen von Arlington rudern im Streit mit ihrem Bischof ein wenig zurück: Entgegen einer vorherigen Erklärung akzeptieren sie weiterhin seine Autorität als Bischof – nicht aber seine vom Vatikan verliehenen Vollmachten über das Kloster.

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Im Streit mit ihrem Ortsbischof Michael Olson weisen die Schwestern aus dem Karmelitinnenkloster in Arlington (Texas) den Vorwurf eines Schismas zurück. In einer am Mittwoch von ihrem Anwalt verbreiteten Erklärung betonten die Schwestern, dass sie nicht die Absicht haben, sich von der katholischen Kirche loszusagen. "Die Karmelitinnen von Arlington erkennen den Bischof als Ortsordinarius an und respektieren seine Rolle, eine Rolle, die sie für jeden einzelnen Diözesanbischof seit 1958 anerkannt haben, einschließlich Bischof Olson in den letzten 14 Jahren", heißt es in der Stellungnahme. Sie blieben der katholischen Kirche und dem Heiligen Stuhl treu und beteten, dass der Vatikan "dieser böswilligen Verfolgung durch den Bischof ein Ende setzt".

In der vergangenen Woche hatten die Schwestern erklärt, die Autorität des Bischofs und seiner Mitarbeiter nicht mehr anzuerkennen. Zugleich erteilten sie ihm Hausverbot im Kloster. Olson reagierte mit einer Stellungnahme, in der er für die Nonnen die Möglichkeit einer Exkommunikation ins Spiel brachte, die sie sich als Tatstrafe durch ihren Ungehorsam zugezogen haben könnten. Formell festgestellt wurde die Exkommunikation durch den Bischof allerdings nicht.

Vorwurf des Machtmissbrauchs

In ihrer jüngsten Stellungnahme unterschieden die Schwestern zwischen ihrem Respekt vor dem Amt des Diözesanbischofs und seinen Handlungen gegenüber dem Kloster, die sie weiterhin als "ungerechtfertigten und unbefugten Missbrauch" seiner Macht bezeichnen. Der Bischof habe gemäß kanonischem Recht nur ausgesprochen begrenzte Vollmacht gegenüber dem Kloster. Unerwähnt bleibt dabei die Ernennung Olsons zum "Päpstlichen Beauftragten" mit umfassender Leitungsvollmacht für das Kloster durch das vatikanische Ordensdikasterium. Mit dem Ernennungsdekret erklärte der Vatikan zugleich alle Maßnahmen des Bischofs gegen das Kloster, darunter eine Hausdurchsuchung, nachträglich für rechtmäßig.

Der Streit um das Kloster und seine Oberin schwelt seit Monaten. Die Oberin soll einen Verstoß gegen ihr Keuschheitsgelübde eingestanden haben, daraufhin ließ der Bischof den Karmel durchsuchen, um Beweismittel sicherzustellen. Der Streit wurde Mitte Mai bekannt, nachdem sich die Schwestern an die Öffentlichkeit gewandt hatten, um über eine Klage gegen die Durchsuchung und Beschlagnahmung in ihrem Kloster zu informieren. Im Juli wies das angerufene staatliche Gericht die Klage zurück, die Polizei stellte Ermittlungen aufgrund einer Anzeige des Bistums wegen angeblichem Drogenmissbrauch im Kloster ein. Olson hält die Vorwürfe gegen die Oberin trotz der Proteste der Nonnen weiterhin aufrecht.

Die Unbeschuhten Karmelitinnen sind ein Orden päpstlichen Rechts, unterstehen also grundsätzlich nicht dem Diözesanbischof. Gegen das Vorgehen Olsons und des Ordensdikasteriums sollen mittlerweile mehrere kirchenrechtliche Beschwerdeverfahren in Rom anhängig sein. (fxn)