Erzbistum Köln: Anwalt kritisiert Pressebericht über "Porno-Priester"
Nach dem "Pornoskandal" um Mitarbeiter des Erzbistums Köln hat der Anwalt des Bistums, Carsten Brennecke, schwere Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht kritisiert. Die "Bild"-Zeitung habe widerrechtlich den Namen und das Foto eines hochrangigen Priesters aus dem Bistum genannt, sagte der Presserechtler der Hamburger Wochenzeitung "Die Zeit". "Er wurde an den Pranger gestellt. Und zwar für etwas, das in Deutschland legal ist. Pornos schauen ist nicht strafbar." Wegen des "klaren Rechtsbruchs" habe das Landgericht Köln "Bild" verboten, den Mann mit der Nennung des Namens und der Veröffentlichung eines Fotos eindeutig zu identifizieren.
Mitte August wurde bekannt, dass es Zugriffsversuche von Mitarbeitenden im Erzbistum Köln auf pornografische Seiten im Internet gegeben hat. "Es hat mich enttäuscht, dass Mitarbeitende versucht haben, mithilfe von Geräten, die ihnen unser Erzbistum für ihren Dienst zur Verfügung gestellt hat, auf pornografische Seiten zuzugreifen – auch wenn die Firewalls gegriffen haben", erklärte der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki am 18. August in Köln. Bei einer Routineuntersuchung der IT-Sicherheit waren dem Erzbistum zufolge die Zugriffsversuche aufgefallen. Eine Dienstvereinbarung untersage die Nutzung pornografischer Inhalte.
Brennecke sieht Woelki als Opfer
Brennecke sieht auch den Kölner Kardinal Woelki als Presseopfer. "Man will Woelki beschädigen, und sei es, indem man seine Mitarbeiter mit dem Porno-Vorwurf fertigmacht." Als Anwalt habe er erreicht, dass viele Dutzend Beiträge verschiedener Medien über Woelki wegen Falschbehauptungen korrigiert oder gelöscht wurden.
Brennecke ist nach Angaben der "Zeit" Mitbegründer der heute größten deutschen Kanzlei für Presserecht. Seit der Entscheidung des Erzbistums im Jahr 2020, die Missbrauchsstudie der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl nicht zu veröffentlichen, berichteten Medien über Woelki überwiegend "einseitig" und "vernichtend", kritisierte Brennecke. Dies stehe für ein größeres Problem: Persönlichkeitsrechte würden in Deutschland schlecht geschützt. Die Entschädigungssummen seien zu gering und schreckten niemanden ab. (epd)