Voruntersuchung abgeschlossen – kein Strafverfahren nach kirchlichem Recht

Mitwirkung am Hochgebet: Bischof Bonnemain verwarnt Monika Schmid

Veröffentlicht am 11.09.2023 um 11:09 Uhr – Lesedauer: 3 MINUTEN

Effretikon ‐ Nach der kirchenrechtlichen Voruntersuchung sieht sich der Bischof gezwungen, den beteiligten Seelsorgern bei der Abschiedsmesse von Monika Schmid einen Verweis zu erteilen. Gleichzeitig sprach Bonnemain ihnen sein Vertrauen und seinen Dank aus.

  • Teilen:

Das Bistum Chur hat der langjährigen Schweizer Gemeindeleiterin Monika Schmid nach ihrer Mitwirkung am Hochgebet in ihrem Abschiedsgottesdienst einen formellen Verweis erteilt. "Die sorgfältige Untersuchung des Sachverhalts hat gezeigt, dass in diesem Gottesdienst keine schwerwiegenden liturgischen Verstösse stattfanden, deren Beurteilung dem vatikanischen Dikasterium für die Glaubenslehre vorbehalten wäre", heißt es in einer Pressemitteilung des Bistums (Freitag). "Deshalb ist auch kein Strafverfahren gemäss dem kirchlichen Recht erforderlich." Das Ergebnis der Voruntersuchung lag Bonnemain bereits Ende Februar vor.

Schmid hatte bei der Messe zu ihrer Verabschiedung als Gemeindeleiterin in der Pfarrei St. Martin im schweizerischen Illnau-Effretikon am 28. August 2022 den Gottesdienst mit zwei Priestern, einem Diakon und einer weiteren Frau am Altar gefeiert und das Hochgebet zur Wandlung in abgewandelter Form allein gesprochen. Die Feier der Eucharistie und damit das Sprechen des Hochgebets in der Messe ist allein Priestern vorbehalten. Nach dem Kirchenrecht ist der Versuch, die Eucharistie ohne Priesterweihe zu feiern, eine Straftat.

Im Gottesdienst seien wichtige liturgische Bestimmungen missachtet worden, die für die gesamte Kirche verbindlich seien, teilte das Bistum nun mit. Bischof Joseph Maria Bonnemain komme deshalb "nicht umhin, den beteiligten Seelsorgenden diesbezüglich einen formellen Verweis zu erteilen". Bonnemain habe am 15. August mit den fünf Betroffenen im Rahmen ausführlicher persönlicher Gespräche die entsprechende Verwarnung ausgesprochen – "in der Erwartung, dass sich diese Fehler in Zukunft nicht wiederholen". Damit sei die Angelegenheit für alle Beteiligten abgeschlossen. "Bischof Joseph Maria Bonnemain hat allen beteiligten Seelsorgenden sein Vertrauen ausgesprochen und dankt ihnen für ihr engagiertes seelsorgerliches Wirken zum Wohl der Menschen", heißt es am Schluss der Mitteilung. (cbr)