Nach Opus Dei: Zweite Personalprälatur überhaupt geplant
Die philippinischen Bischöfe beraten über die Einrichtung einer Personalprälatur für die Seelsorge an philippinischen Wanderarbeitern. Die neue Institution soll es ermöglichen, Filipinos auch dort im Ausland zu erreichen, wo es bisher keine katholischen Einrichtungen gebe, sagte der Vorsitzende der Kommission für die Migranten- und Wanderarbeiterpastoral der philippinischen Bischofskonferenz, Bischof Narciso Abellana, in seiner Botschaft zum anstehenden Welttag der Migranten und Flüchtlinge. Die neue Personalprälatur wäre nach dem Opus Dei erst die zweite Institution in dieser Organisationsform, die durch das Zweite Vatikanische Konzil beschlossen und erstmals 1975 rechtlich geregelt wurde.
Die philippinische Bischofskonferenz berät bereits seit mindestens drei Jahren über den Vorschlag, eine Personalprälatur einzurichten. Bei ihrer Vollversammlung im Juli stellten die Bischöfe fest, dass der Vorschlag noch weiterer Beratung bedürfe. Zuständig für die Einrichtung ist der Heilige Stuhl. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Pablo Virgilio David, begründete die Verlängerung der Diskussion mit Abstimmungsbedarf mit anderen Bischofskonferenzen in Ländern, in denen philippinische Wanderarbeiter tätig sind. Die von der Bischofskonferenz eingerichtete Arbeitsgruppe hat den Auftrag, die genaue Organisation der Personalprälatur und die Ausbildung ihrer Priester zu beraten. Der Anstoß für die Diskussion kam im Januar 2020 durch einen in der USA tätigen philippinischen Priester, der über die Möglichkeit einer Personalprälatur für die Wanderarbeiterseelsorge eine kirchenrechtliche Dissertation angefertigt hat.
Neue Struktur bisher ohne große Praxisrelevanz
Personalprälaturen sind eine verhältnismäßig neue kirchliche Struktur. Sie wurden durch das Dekret "Presbyterorum ordinis" über Dienst und Leben der Priester des Zweiten Vatikanischen Konzils 1965 eingeführt. Ihr Ziel ist es, Priester weltweit für spezielle pastorale Aufgaben einsetzen zu können, die keinem Orden und keiner Diözese angehören. Erste Regelungen traf Papst Paul VI. 1975 mit dem Motu proprio "Ecclesiae sanctae". Die erste und bislang einzige Personalprälatur ist das Opus Dei, das 1982 in dieser Form errichtet wurde, nachdem es zuvor ein Säkularinstitut war. Die tatsächliche Struktur des Opus Dei, dem auch Laienmitglieder angehören, unterscheidet sich aber deutlich von der eigentlichen Idee einer Institution zur Inkardination von Weltpriestern. 1983 nahm Papst Johannes Paul II. in das von ihm neu gefasste Kirchenrecht Regelungen zur Personalprälatur auf, die jüngst von Papst Franziskus reformiert wurden.
Gemäß geltendem Kirchenrecht haben Personalprälaturen die Aufgabe, "eine angemessene Verteilung der Priester zu fördern oder […] besondere seelsorgliche oder missionarische Werke für verschiedene Gebiete oder unterschiedliche Sozialverbände zu verwirklichen". Sie werden durch den Heiligen Stuhl nach Anhörung der betroffenen Bischofskonferenzen errichtet. Personalprälaturen sind zwar nicht wie Diözesen Teilkirchen, sie sind aber inkardinationsfähig. Das bedeutet, dass Priester unmittelbar für die Personalprälatur ausgebildet werden und ihr direkt angehören können.
Neben Osttimor sind die Philippinen der einzige asiatische Staat mit einer katholischen Bevölkerungsmehrheit. Mehr als 80 Prozent der gut 110 Millionen Filipinos gehören der katholischen Kirche an. Schätzungen zufolge leben mehr als 10 Millionen Filipinos im Ausland, pro Jahr arbeiten mehr als zwei Millionen Bürger der Philippinen temporär im Ausland. (fxn)