Zudem Rüge gegen weiteren Kirchen-Artikel

Presserat rügt "Bild"-Bericht über Kinderporno-Vorwürfe gegen Pfarrer

Veröffentlicht am 15.09.2023 um 14:31 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Bei einem Bericht über Kinderporno-Vorwürfe gegen einen Pfarrer habe "bild.de" gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen, urteilt der Deutsche Presserat. Und es ist nicht der einzige Artikel zum Thema Kirche, der gerügt wird.

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Der Deutsche Presserat hat "bild.de" für einen Bericht über Kinderporno-Vorwürfe gegen einen Pfarrer gerügt. Die Redaktion habe dem Betroffenen nicht ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und damit gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen, teilte der Presserat am Freitag in Berlin mit. Die Redaktion habe auf Anfrage erklärt, es sei unklar, ob sie den Pfarrer konfrontiert habe, sie habe jedoch beim Bistum angefragt. Eine ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme sei in diesem Fall jedoch notwendig, da bereits der Verdacht auf Besitz von Kinderpornografie zur sozialen Ächtung führen könne.

Eine weitere Rüge erhielt etwa das "Schwabacher Tagblatt" für ein Interview unter der Überschrift "Die Kirche kann nicht untergehen. Niemals". Darin habe sich der älteste Priester des Bistums Eichstätt zu seiner Person und seiner beruflichen Laufbahn geäußert. Die Redaktion habe aber nicht darüber aufgeklärt, dass das Gespräch nicht von ihr selbst, sondern von einem Mitarbeiter der Pressestelle des Bistums geführt worden sei. Damit sei den Lesern eine interessengeleitete Berichterstattung als unabhängiger Journalismus verkauft worden, urteilte der Presserat.

Insgesamt sprach das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der gedruckten Medien und ihrer Online-Auftritte auf seinen Sitzungen in dieser Woche 16 Rügen aus. Dabei ging es wie immer in vielen Fällen um einen mangelnden Opferschutz. In anderen Fällen wurde zum Beispiel eine Pressemitteilung ungekennzeichnet übernommen oder durch eine Überschrift zunächst ein falscher, aufmerksamkeitsheischender Eindruck erweckt. Allein 6 der 16 Rügen gingen an "bild.de", unter anderem wegen Verletzung der Unschuldsvermutung in mehreren Fällen. (KNA)