Gröhe legt Gesetzentwurf für bessere Palliativversorgung vor

Mängel sollen beseitigt werden

Veröffentlicht am 19.03.2015 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Bild: © KNA
Gesundheit

Berlin ‐ Sterbenskranke Menschen in Deutschland sollen künftig besser versorgt und unterstützt werden. Dazu hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einen Gesetzentwurf zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland vorgelegt, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Nun geht der Entwurf in die Ressortabstimmung - und die Stiftung Patientenschutz nimmt Stellung.

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"Ziel ist ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot in ganz Deutschland", hatte der Minister bereits im Vorfeld erklärt. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, "weiße Flecken" in der Versorgungslandschaft zu beseitigen. Mängel gibt es derzeit im ländlichen Raum und in Altenpflegeeinrichtungen sowie bei der Vernetzung mit pflegerischer Versorgung.

Die Regierung wolle die ambulante Palliativversorgung weiterentwickeln und die stationäre Hospizarbeit finanziell mehr fördern. Die Kassen sollen künftig bei Hospizen für Erwachsene 95 Prozent anstatt der bisherigen 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten tragen. Ambulant tätige Palliativmediziner sollen mehr Honorar bekommen.

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Bundesgesundheitsminister Gröhe spricht sich bei der Herbstvollversammlung des ZdK für moderne Palliativmedizin aus.

Auch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, die Sterbenden zu Hause in schwersten Versorgungssituationen beisteht, solle ausgebaut werden. Bislang gibt es bundesweit rund 273 Teams von Ärzten, Pflegern und Helfern; notwendig wären aber 330.

Auch in Alten- und Pflegeheimen sind Verbesserungen geplant: Bewohner sollen ein entsprechendes Angebot für die letzte Lebensphase bekommen. Dazu sollen sie mit Ärzten und Hospizdiensten kooperieren und Pflegekräfte für die Sterbebegleitung geschult werden. Versicherte erhalten Hilfe durch die Krankenkassen. Die Koalition gehe davon aus, dass mit 150 bis 200 Millionen Euro Mehrkosten im Jahr zu rechnen ist.

Bundestagsfraktionen haben sich schon auf einen Zeitplan geeinigt

Vor wenigen Tagen hatten sich die Bundestagsfraktionen auf einen Zeitplan geeinigt: Das Gesetz zur Stärkung der Palliativmedizin soll Mitte Juni in erster Lesung in den Bundestag kommen. Anfang Juli wird das Parlament voraussichtlich beraten, ob Sterbenskranke sich beim Suizid helfen lassen dürfen. Anfang November sollen dann beide Gesetze im Bundestag verabschiedet werden. Da der Entwurf bereits vorliegt, könne das Gesetzgebungsverfahren auch schon im Oktober abgeschlossen sein.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hält die Summe von 600 Millionen Euro, die für die palliative Versorgung der Sterbenden zur Verfügung stehen soll, für nicht ausreichend. "Die 340.000 Sterbenden in Pflegeeinrichtungen erhalten kaum Palliativbegleitung. Deshalb muss die Pflegestufe für Sterbende in den Pflegeheimen jetzt kommen." Das werde weitere 600 Millionen Euro kosten.

Palliativmedizin ist die Behandlung von Patienten mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung, beispielsweise Krebs, Demenz oder Aids. Ziel ist nicht die Heilung, sondern die Linderung von Schmerzen und eine möglichst hohen Lebensqualität. Dazu gehört auch die spirituelle Begleitung der Patienten und ihrer Angehörigen.

Neben unterschiedlichen Angeboten in Krankenhäusern oder Hospizeinrichtungen gibt es auch ambulante Dienste, die Patienten zu Hause betreuen. Nach Angaben der Nationalakademie Leopoldina werden Patienten im Schnitt zwei Jahre lang palliativ versorgt. Bei etwa 15 bis 20 Prozent der Patienten ist eine spezialisierte Palliativversorgung notwendig.

Unterschiedliche Statistiken zur palliatimedizinsichen Versorgung

Über die Zahl der Einrichtungen gibt es unterschiedliche Statistiken. Nach Angaben des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) gibt es in Deutschland rund 1.500 ambulante Hospizdienste, über 200 stationäre Hospize und mehr als 250 Palliativstationen in Krankenhäusern. In der Hospizbewegung engagieren sich den Angaben zufolge bundesweit 100.000 ehrenamtliche Helfer.

Nach Angaben der Krankenkassen wurden allerdings 2012 lediglich 803 ambulante Hospizdienste bundesweit gefördert. Die Zahl ihrer Ehrenamtlichen wird vom Spitzenverband GKV mit rund 30.000 angegeben. Die Bundesregierung geht von 231 Palliativstationen im Jahr 2011 aus. (bod/KNA)