Schweizer Bischöfe wollen bald mit Rom über Strafgericht reden
Die Schweizer Bischöfe treiben die Einrichtung eines nationalen kirchlichen Strafgerichtshofs weiter voran. Der Apostolische Nuntius der Schweiz bemühe sich um einen Gesprächstermin im November in Rom, bei dem das Anliegen vorgebracht werden soll, teilte die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) nun nach ihrem Treffen in der vergangenen Woche mit. Die SBK betonte, dass das Gericht als Ergänzung zu den Schweizer Justizbehörden gedacht sei: "Es wird sich mit Sanktionen gegen Mitglieder des Klerus im Falle eines Verstosses gegen ein Kirchengesetz befassen. Es wird auch sicherstellen, dass kein fehlbarer Kleriker einer Bestrafung entgeht, selbst wenn der Fall nach staatlichem Recht verjährt ist." Laut der Mitteilung seien die Pläne innerhalb und außerhalb der Kirche auf Zustimmung gestoßen.
Die nach der Veröffentlichung der Schweizer Missbrauchsstudie angekündigten Maßnahmen sollen bis Ende 2024 umgesetzt werden. Dazu gehören einheitlich standardisierte, psychologische Eignungsprüfungen von zukünftigen Priestern, Ordensleuten und Laien-Seelsorgenden sowie die Professionalisierung der Personalaktenführung. Nach der als Pilotprojekt ausgelegten Studie bekräftigen die Bischöfe, die historische Aufarbeitung in den Jahren 2024 bis 2026 fortzusetzen und weiter zu finanzieren.
"Professioneller und neutraler"
Ende September hatten die Schweizer Bischöfe die Einrichtung eines nationalen kirchlichen Strafgerichts angekündigt. Im vergangenen Jahr hatte die französische Bischofskonferenz bereits einen nationalen Strafgerichtshof eingerichtet, der im Januar seine Arbeit aufgenommen hat. Gegenüber katholisch.de erläuterte die Kirchenrechtlerin der Universität Fribourg, Astrid Kaptijn, das Ziel nationaler kirchlicher Gerichte: "Die Zentralisierung soll die kirchlichen Strafverfahren professioneller und neutraler machen. Zuvor waren die Ortsbischöfe und die diözesanen Gerichte zuständig. Auf Diözesanebene sind die Kompetenzen im Bereich des Strafrechts nicht immer an den Gerichten vorhanden." Außerdem kenne man sich in den Bistümern in der Regel, so dass unbefangene Richter nur schwer zu finden seien.
Auch in Deutschland gibt es Pläne für neue bundesweite kirchliche Gerichte. Geplant sind eine Disziplinarordnung für Kleriker sowie die Einrichtung einer Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Unter Leitung des mittlerweile emeritierten Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick hatte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) 2019 in einer Arbeitsgruppe entsprechende Ordnungen ausgearbeitet. Ursprünglich war geplant, die neuen Gerichte 2021 einzurichten. Der Prozess ist allerdings ins Stocken geraten. Die Errichtung überdiözesaner Gerichte liegt nicht in der Kompetenz einer Bischofskonferenz, sondern erfordert ein besonderes Mandat des Heiligen Stuhls. (fxn)